Apotheke und Markt

Retourenregelung der Mundipharma

Die Mundipharma Vertriebs-GmbH & Co KG* teilt mit:

Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 gibt Mundipharma GmbH, Mundipharma Straße 2, 65549 Limburg, eine neue Retourenregelung für die öffentlichen Apotheken bekannt: 100% Vergütung des Apothekeneinkaufspreises (AEP) als Gutschrift über den Pharmazeutischen Großhandel

  • für Präparate (Originalpackungen), die nach Ablauf des Verfalldatums – längstens zwölf Monate – eingeschickt werden,

  • für Präparate (Originalpackungen), die nicht mehr hergestellt werden (Lauer Taxe: AV Kennzeichnung), bei Zusendung nach Ablauf der gesetzlichen Abverkaufsfrist,

  • bei Qualitätsmängeln,

  • bei Rückruf/Widerruf.

Die Abwicklung bei Qualitätsmängeln und Rückruf/Widerruf wird von Mundipharma separat vorgenommen und kommuniziert.

  • Für DepoCyte® ist eine Kühlkette vorgeschrieben. Eine Vergütung für verfallene Ampullen wird ausgeschlossen.

Bitte retournieren Sie die verfallenen Präparate ausschließlich an den pharmazeutischen Großhandel, bei dem Sie die Ware bezogen haben!

  • BtM-Vernichtung: Bitte vernichten Sie das Betäubungsmittel gemäß den Richtlinien des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und senden leere Blister mit Schachtel an Ihren pharmazeutischen Großhandel!

  • Reguläre Präparate (nicht BtM): Bei regulären Präparaten (nicht BtM) senden Sie bitte die komplette Packung an Ihren pharmazeutischen Großhandel.


*Mundipharma Vertriebs-GmbH & Co. KG, Mundipharma Straße 2, 65549 Limburg



DAZ 2011, Nr. 1, S. 112

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