Seite 3
Boni
Bonus 1: Es kommt Bewegung in die Frage, ob Boni, Taler und Rabatte bei Arzneimitteln möglich sind. Der Bundesgerichtshof hatte zu dieser Frage im September des vergangenen Jahres vor dem Hintergrund des Wettbewerbsrechts entschieden. Eine Werbegabe im Wert von einem Euro hatte er in seinem Urteil noch als wettbewerbsrechtlich zulässig angesehen, bei einer Werbegabe im Wert von 5 Euro dagegen eine spürbare – und damit wettbewerbsrechtlich relevante – Beeinträchtigung bejaht. Für Apotheken war diese Entscheidung nur zum Teil hilfreich, denn sie müssen nicht nur Wettbewerbsrecht beachten, sondern auch das Arzneimittelrecht. Darauf hatte der Bundesgerichtshof allerdings auch hingewiesen: Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel verstoßen gegen das Arzneimittelrecht und können von den Aufsichtsbehörden verfolgt und geahndet werden. Also bedeutete das BGH-Urteil mitnichten grünes Licht für Bonus, Taler oder sonstigen Rabatt – auch wenn dies einige Apotheker nicht wahrhaben wollten. Und um es noch einmal zu betonen: Jeder noch so geringfügige direkte oder auch indirekte Preisnachlass auf Rx-Arzneimittel verstößt gegen das arzneimittelrechtliche Preisbindungsrecht und kann von Aufsichtsbehörden und/oder Berufsvertretungen verwaltungs- bzw. berufsordnungsrechtlich sanktioniert werden. Die Apothekerkammer Niedersachsen ist nun gegen solche Verstöße vorgegangen – und hat Recht bekommen. Rezeptboni im Wert von 3 Euro und ApoTaler im Wert von 1,50 Euro pro Position auf dem Rezept verstoßen gegen die gesetzliche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück in seinen Beschlüssen vom 14. März 2011. Das Gericht unterstreicht, dass die Kammer richtig gehandelt habe. Und: Selbst wenn mutmaßlich andere Aufsichtsbehörden in vergleichbaren Fällen nicht einschreiten sollten, verleihe dies keinen Anspruch darauf, dass die Kammer Verstöße gegen die Preisbindungsvorschriften toleriere. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber die Chancen stehen gut, dass hier endlich Klarheit einzieht.
Ebenfalls erfreulich: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat unlängst entschieden, dass die Versandapotheke Sanicare den Versicherten keine Zuzahlungsgutscheine über Krankenkassen zukommen lassen darf, die dann beim Bezug von zuzahlungspflichtigen Rx-Arzneimitteln eingelöst werden konnten. Auch darin sah das Gericht einen Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung. Jetzt steht noch zur Klärung aus, ob das arzneimittelrechtliche Preisbindungsrecht auch für die ausländischen Versandapotheken gilt.
+++
Bonus 2: Das Gebiet der Boni, Taler und Rabatte durchleuchtete auch Dr. Frank Diener von der Treuhand Hannover auf der Wirtschafts-Interpharm am vergangenen Wochenende in Hamburg. Selbst wenn solche Modelle auf nicht preisgebundene Produkte angewendet werden, warnte er davor, solche Modelle durchzuführen ohne ausreichende wirtschaftliche Grundlage, ob diese Preisnachlässe und die damit verbundenen Kosten überhaupt wieder eingespielt werden. Ebenfalls ein spannendes Thema auf der Wirtschafts-Interpharm: die Diskussion zwischen dem Apothekenökonom Kaapke und dem Vorsitzenden der Monopolkommission Haucap unter der Überschrift: "Brauchen wir weniger Apotheken?". Haucap plädierte beispielsweise – statt des Apothekenaufschlages von 8,10 Euro – für eine frei vom Apotheker zu erhebende Apothekentaxe bis maximal zehn Euro, die die Apotheke von ihren Kunden verlangen und als Wettbewerbsinstrument einsetzen kann. Eine schlüssige Erklärung dafür, warum er die Apotheken auf diesem Weg noch mehr in einen Wettbewerb schicken will, blieb er allerdings schuldig. Sie finden eine kurze Zusammenfassung der Diskussionsrunde mit Haucap und Kaapke auch auf DAZ.TV im Internet bei DAZ.online (www.deutsche-apotheker-zeitung.de).
Über die Themen der Wirtschafts-Interpharm berichten wir in dieser Ausgabe, die wissenschaftliche Fortbildung des Interpharm-Kongresses bereiten wird für Sie in der nächsten DAZ auf. Übrigens: Über 4000 Apothekerinnen, Apotheker, PTA, PKA und Pharmaziestudierende nahmen an Deutschlands größtem pharmazeutischen Fortbildungskongress teil. Sie erlebten wissenschaftliche Fortbildung, praxisnah aufbereitet von Top-Referenten – die Interpharm erwies sich wieder einmal als echter Magnet für alle, die ihren Beruf ernst nehmen.
+++
Bonus 3: Einen Bonus, eine Zugabe für Ihre tägliche Beratungspraxis in Fragen der Ernährung erhalten Sie mit unserem Schwerpunktthema "Diäten" in dieser Ausgabe. Wir haben für Sie "dicke Fakten" zusammengetragen zu den Themen Übergewicht und Adipositas. Wir geben einen Überblick über Adipositasprogramme und wie man sein Gewicht stabilisieren kann. In unserem beigefügten Bonusheft "Apotheken Praxis" stellen wir außerdem "Diäten von A bis Z" vor, eine Übersicht über Formelnahrungen und Diätprodukte sowie eine Checkliste mit Kriterien für eine sinnvolle Diät. Wir hoffen, unsere Boni gefallen Ihnen.
Peter Ditzel
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.