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Sozialgericht Berlin
DAK-Zusatzbeiträge unwirksam
BERLIN (ks). Das Sozialgericht Berlin hat erneut befunden, dass eine Krankenkasse nicht hinreichend über das Sonderkündigungsrecht aufgeklärt hat, das Versicherten zusteht, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Diesmal trifft es die DAK – ihre Zusatzbeiträge sind nach Auffassung des Gerichts unwirksam. Bis zur Nachholung einer gesetzeskonformen Belehrung bestehe daher keine Pflicht zur Zahlung der Zusatzbeiträge. Die DAK ist allerdings ganz anderer Meinung. (Sozialgericht Berlin, Urteile vom 10. August 2011, Az.: S 73 KR 2306/10 und S 73 KR 15/11)
Erstellt am 17.08.2011, 22:00 Uhr
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