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Bahr beruft Petra Thürmann als neues Mitglied

BERLIN (jz). Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat am 27. Oktober Prof. Dr. med. Petra Thürmann in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen berufen. Die Wuppertaler Pharmakologin wird damit Mitglied des siebenköpfigen Gremiums, das im Abstand von zwei Jahren Gutachten zur Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung erstellt.
Foto: Reimo Schaaf
Prof. Dr. med. Petra Thürmann

Thürmann ist Inhaberin des Lehrstuhls für Klinische Pharmakologie an der Universität Witten-Herdecke und Chefärztin für Pharmakologie am Helios Klinikum Wuppertal. Seit 2006 ist sie ordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer. Sie gehört außerdem seit 2009 dem wissenschaftlichen Beirat des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an.

Mit ihrer neuen Aufgabe übernimmt Thürmann die Nachfolge von Prof. Dr. med. Matthias Schrappe, der den Sachverständigenrat im Sommer 2011 auf eigenen Wunsch verlassen hatte. Bereits 2002 war Thürmann Mitglied in der Kommission, die eine Arzneimittel-Positivliste erarbeitete. Im vergangenen Jahr sorgte sie mit einem Forscherteam mit der Vorstellung der Priscus-Liste für bundesweites Aufsehen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erstellt alle zwei Jahre für den Bundestag Gutachten über die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung, um sowohl medizinisch als auch wirtschaftlich Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen. Als Pharmakologin soll Thürmann dabei die Entwicklungen im Pharmasektor und die Rolle von Arzneimitteln im Gesundheitswesen bewerten. Diese Aufgabe hatte im Sachverständigenrat der Großen Koalition noch der Bremer Professor Gerd Glaeske inne. Der nächste Bericht des Sachverständigenrates wird im kommenden Jahr erscheinen und dem Bundestag über das Bundesgesundheitsministerium zugeleitet werden.



DAZ 2011, Nr. 44, S. 47

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