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Wie weich oder fest dürfen Cremes sein?
Nicht immer muss eine dünne Flüssigkeitsschicht auf einer Cremeoberfläche bedeuten, dass das Produkt nicht in Ordnung ist. Bei einigen in Tuben abgefüllten Cremes kann man am Tubenanfang eine kleine Menge einer wässrigen oder öligen Flüssigkeit beobachten, während sich beim Ausdrücken aus der Tube zeigt, dass die Creme in Bezug auf die Konsistenz und Homogenität einwandfrei ist. Die kleine Flüssigkeitsmenge am Tubenhals kann produktionstechnisch bedingt sein. Häufig findet sich auch ein Hinweis dazu in der Gebrauchsanweisung.
Ein besonderer Fall sind Zubereitungen, die ihre Konsistenz bei der Anwendung verändern, wie z. B. die Paste Solcoseryl® akut, die zur Anwendung auf der Mundschleimhaut oder am Zahnfleisch nach zahnärztlichen Eingriffen oder auch bei Aphthen geeignet ist. Bei Kontakt mit (Luft‑) Feuchtigkeit quillt die Paste und bildet einen haftenden Schutzfilm. Daher ist es sehr wichtig, dass die Tube nach Gebrauch fest verschlossen wird und die Tubenöffnung nicht mit Feuchtigkeit (z. B. nasser Finger) in Berührung kommt. Denn sonst verstopft die Tubenöffnung und die Paste lässt sich nicht mehr ausdrücken.
Generell muss bei pastösen Zubereitungen darauf geachtet werden, dass die Entnahmeöffnung, die oft durch umgekehrtes Aufsetzen und Eindrücken der Verschlusskappe erzeugt wird, groß genug ist. Für ältere Menschen mit feinmotorischen Schwierigkeiten oder nachlassender Kraft in den Händen kann sonst die Entnahme unmöglich werden.
Gelegentlich werden auch Salbengrundlagen zur Untersuchung an das ZL gesendet, wie z. B. die Wollwachsalkoholsalbe DAB. Bekannt ist hier die Problematik, dass die Fähigkeit zur Wasserbindung chargenabhängig variieren kann. Bei Wollwachs handelt es sich um ein aus Schafswolle gewonnenes Naturprodukt, das nicht immer die gleiche Menge und Zusammensetzung an Wollwachsalkoholen haben muss, um die vom Arzneibuch geforderte Qualität aufzuweisen.
Zu weich oder zu fest – wie kann man das messen?
Eine Methode zur Bestimmung der Konsistenz einer halbfesten Zubereitung ist die im Europäischen Arzneibuch monografierte Penetrometrie (Pharm. Eur. 6.0, 2.9.9), die bereits in den ZL-Ringversuchen angewendet wurde und auch von industriellen Herstellern genutzt wird. Hierbei wird die zu untersuchende Zubereitung in ein zylinderförmiges Gefäß aus Edelstahl gefüllt, das aus zwei Hälften zusammengefügt wird. Nun wird die Zubereitung mitsamt dem Gefäß auf ca. 25 °C temperiert, z. B. in einem Wasserbad. Dann wird die Oberfläche der Zubereitung glatt gestrichen. Nun wird ein Fallstab mit kegelförmiger Spitze bis fast auf die Oberfläche der Zubereitung herabgesenkt und anschließend für fünf Sekunden die magnetische Arretierung, die ihn festhält, freigegeben, sodass er in die Zubereitung eindringt. Die Penetrationstiefe wird in Millimetern gemessen. Je höher der Wert ist, desto weicher ist die Zubereitung und desto niedriger ihre Konsistenz.
Eine Beurteilung der geprüften halbfesten Zubereitungen kann nur über den Vergleich mit einem zweiten Exemplar der gleichen Zubereitung bzw. einer anderen Charge erfolgen oder über einen im Vorfeld selbst festgelegten Sollwert. Es gibt in der Literatur keine numerischen Grenzen für die Festigkeit von Cremes.
Probleme mit zu großen Teilchen in Rezepturen
Beanstandungen zu störenden Teilchen in Fertigarzneimitteln wie auf der Haut "Sandpapier-artig kratzende" Cremes sind in den letzten Jahren seltener geworden. Gelegentlich werden Präparate mit hohen Harnstoffkonzentrationen reklamiert, bei denen Auskristallisationen zu beobachten sind. Meist ist die Ursache hierfür aber eine vorher aufgetretene Phasentrennung, die durch den Wasserverlust dazu geführt hat, dass sich der enthaltene Harnstoff nicht mehr komplett löst und ausfällt.
Bei in der Apotheke hergestellten Rezepturen, vor allem bei Suspensionen, spielt die Teilchengröße immer noch eine wichtige Rolle, denn eine kleine Partikelgröße fördert die Lösegeschwindigkeit des Wirkstoffs. Empfohlen wird eine Partikelgröße von höchstens 50 µm. Die meisten Ausgangsstoffe liegen in mikronisierter Form vor, d. h. dass die Teilchen nicht größer als 30 µm sind. Beim Einarbeiten des Wirkstoffs in die Grundlage mithilfe elektrischer Rührsysteme muss die herstellende Person darauf achten, dass es nicht zu Verklumpungen oder zu Lösungs- und Rekristallisationsvorgängen durch die Prozesswärme und somit zum Entstehen von großen Teilchen kommt.
Das ZL überprüft die Teilchengröße mithilfe der im Europäischen Arzneibuch monografierten optischen Mikroskopie (Pharm. Eur. 6.0, 2.9.37).
Kontakt
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, Carl-Mannich-Str. 26, 65670 Eschborn
www.zentrallabor.de
DAZ 2011, Nr. 44, S. 110
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