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- DAZ 7/2011
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Bund soll zahlen
In seiner Plenarsitzung fasste der Bundestag letzte Woche eine entsprechende Entschließung, die auf einen Antrag Bayerns zurückgeht. Zur Begründung führen die Länder aus, dass die fachlich zuständigen Bundesoberbehörden (Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut) im Sommer 2009 die Ausbreitung der neuen Influenza mit großen Fallzahlen und erheblichen Auswirkungen als sehr wahrscheinlich eingestuft haben. Diese Prognosen seien Entscheidungsgrundlage für die Menge des beschafften Pandemie-Impfstoffes gewesen. Nachdem der Bund die fachlichen Vorgaben formuliert habe, müsse er auch die Finanzverantwortung tragen. Die damalige Bundesgesundheitsministerin hätte den Ländern auch zugesagt, dass die Impfungen ohne Belastung der Länderhaushalte durchgeführt werden könnten. Zudem stellten Pandemien nationale Herausforderungen dar, die Deutschland als Ganzes beträfen. Folglich seien die Kosten auch gesamtgesellschaftlich zu tragen.
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