Packungsgrößenverordnung

Neues zu den N-Kennzeichen

Wie es mit der Packungsgrößenverordnung weitergeht

Von Frank Münchberg

Seit Monaten wird über die N-Kennzeichen von Arzneimitteln diskutiert. Entscheidend dazu beigetragen haben die Spannbreiten, die mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zu Beginn dieses Jahres in die Packungsgrößenverordnung eingeführt wurden und zu großer Verwirrung bei allen Marktbeteiligten geführt haben [1]. Verwirrung deshalb, weil eine große Diskrepanz zwischen den bestehenden Maßzahlen und ihren neuen Spannbreiten einerseits und der Versorgungsrealität andererseits besteht. Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Änderungsverordnung zur Packungsgrößenverordnung angekündigt und am 31. Januar 2011 den Entwurf vorgelegt. Dieser sieht eine Neufassung aller sechs Anlagen der Packungsgrößenverordnung vor. So soll die Anzahl der Wirkstoff-/Arzneimittel-Positionen von 427 auf 1024 erhöht werden.

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