Gesundheitspolitik

Flach: Keine Gefahr für Rezepturen und Notdienst

Düsseldorf (az). Auch Filialapo theken werden weiterhin Rezepturen anfertigen und am Notdienst teilnehmen müssen. Diese Aussage machte Ulrike Flach, parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Gesundheit, auf dem Neujahrsempfang der Apothekerkammer Nordrhein am 4. Januar in Düsseldorf.

Zum Stand der Novelle der Apothekenbetriebsordnung erklärte Flach, dass man sich derzeit in einer Diskussionsphase befinde und im Februar damit gerechnet werden könne, dass das Kabinett sich mit dem Entwurf beschäftige. Auch wenn nicht alle Wünsche der Apotheker zu erfüllen seien, so werde es weder dazu kommen, dass Filialapotheken keine Rezepturen mehr anfertigten, die Notdienstpflicht wegfiele oder der Versorgungsauftrag gefährdet würde, ließ Flach wissen. Mit dem Ergebnis werden die Apotheker leben können, versprach die Staatssekretärin.

Gegenüber der AZ bekräftigte Flach, dass "die skandalisierten Äußerungen zur angeblichen Apotheke light", entweder "schlichtweg falsch oder irreführend" seien. Sie verwies darauf, dass im Filialverbund immer Rezepturen angefertigt werden – sei es in einer, zwei, drei oder in allen vier Apotheken. Auch falle der Notdienst nicht weg, sondern könne mit Absprache mit der genehmigenden Behörde "geschoben" werden, erläuterte das Gesundheitsministerium.

Auf dem Neujahrsempfang in Düsseldorf äußerte sich die Staatssekretärin ebenfalls zu den Null-Retaxationen von Krankenkassen. Sie berichtete, das Bundesversicherungsamt zu dieser Problematik angeschrieben zu haben. Sie hoffe in den nächsten Tagen auf eine Antwort. Das Bundesgesundheitsministerium unterstütze hierbei die Apotheken, da – so die Einschätzung von Flach – die Krankenkassen mit diesen Vorgehensweisen eine Schwelle überschritten hätten.



AZ 2012, Nr. 1-2, S. 1

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