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Wirtschaft
"Schufa-Auskunft": Vorsicht beim Anfordern!
So passierte es Gerlinde L., weil sie einfach eine Postkarte schrieb und um die Auskunft bat. Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Allerdings enthielt sie nicht die begehrte Information. Vielmehr wurde zunächst um die Erteilung einer Einzugsermächtigung in Höhe von 18,50 Euro gebeten. Einzugsermächtigung wofür? Weil Gerlinde L. eine Schufa-Bonitätsauskunft angefordert habe.
Davon war aber in ihrer Karte gar nicht die Rede. Und außerdem: Bonitätsauskunft ? Dabei handelt es sich um eine "beweiskräftige Auskunft für Ihre Geschäftspartner, die nur die Informationen enthält, die nötig sind, um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner (zum Beispiel einem Vermieter oder dem Arbeitgeber) aufzubauen", so die Schufa. Gedruckt wird sie auf speziellem Briefpapier mit Wasserzeichen, womit die "wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis" gestellt werden könne.
Das wollte Gerlinde L. aber gar nicht. Ihre schlichte Anforderung einer Auskunft auf einer Karte wurde – versehentlich – in eine solche Bonitätsauskunft umgedeutet. Das Missverständnis konnte aufgeklärt werden, die kostenlose Auskunft folgte.
Um ähnlicher Unbill zu entgehen, sollten unbedingt diese Schritte eingehalten werden:
- Im Internet die Seite www.meineschufa.de aufrufen.
Unter "Service" auf den Button "Formulare und Broschüren" klicken. Das Bestellformular "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz" herunterladen (siehe Abbildung).
Das Formular ausdrucken und ausfüllen. Keinen (!) Haken unter dem Punkt "Bestellung Bonitätsprüfung" setzen – das würde die vorerwähnten 18,50 Euro kosten.
Personalausweis oder Reisepass beidseitig kopieren und mit dem ausgefüllten Formular als Brief an die Schufa Holding AG, Postfach 61 04 10, 10927 Berlin frankiert abschicken.
Innerhalb von einer bis sechs Wochen kommt die kostenlose Auskunft. Sie dient dazu, etwa unrichtige Speicherungen korrigieren zu können. Das betrifft unter anderem die bei der Schufa gemeldeten Telefon- und Mobilfunkverträge, Girokonten, Kredite und Kreditkarten.
Wichtig: Online kann die kostenlose Auskunft nicht beantragt werden.
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