Wirtschaft

Neue Grenzwerte 2013

In der Rentenversicherung nur 4,40 Euro mehr für Gutverdienende

(bü). Zum 1. Januar 2013 werden die Sozialversicherungsbeiträge für Gutverdiener erneut steigen. Davon profitieren auch die finanziell gut aufgestellten gesetzlichen Krankenkassen. Die gesetzliche Rentenversicherung, deren Beitragssatz zur Jahreswende 2012/13 um 0,6 Prozentpunkte auf 19% abgesenkt wird, kassiert allerdings von den Gutverdienern im Westen kaum mehr, im Osten fährt sie sogar ein Minus ein. So sollen künftig betragen (voraussichtliche Werte der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013):

  • bundesweit die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 47.250 Euro statt 45.900 Euro. Das ergibt Monatsbeträge von 3937,50 Euro statt 3825,00 Euro.

  • bundesweit die allgemeine Jahresarbeits-Entgeltgrenze ("Versicherungspflichtgrenze") in der Kranken- und Pflegeversicherung 52.200 Euro statt 50.850 Euro im Jahr. Das entspricht monatlich 4350,00 Euro statt 4237,50 Euro.

  • die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung 69.600 Euro = 5800 Euro im Monat statt 67.200/5600 Euro im Westen und 58.800 Euro im Monat = 4900 Euro statt 57.600/4800 Euro im Osten. Wegen der Senkung des Beitragssatzes ergibt sich für Gutverdiener im Westen nur eine um 4,40 Euro monatlich höhere Beitragsbelastung. Im Osten ergibt sich wegen der geringeren Anhebung der Bemessungsgrenze in der Spitze sogar eine Beitragsersparnis von 9,80 Euro monatlich. Auf jeden Fall sparen alle Versicherten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze pro 1000 Euro Monatseinkommen 6 Euro monatlich an Rentenbeiträgen.

  • der Gesamt-Beitragssatz zur Krankenversicherung weiterhin 15,5% – wovon die Arbeitnehmer 8,2% und die Arbeitgeber 7,3% tragen (entsprechend ist die Aufteilung bei Rentenbeziehern zulasten der Rentner). Der Zusatzbeitrag von 0,9% für die Krankenversicherten bleibt also unverändert. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt von 1,95% (für Kinderlose: 2,2%) auf 2,05% (2,3%).

  • der höchste Krankenversicherungsbeitrag statt 592,88 Euro 610,32 Euro im Monat. Davon stemmen die Arbeitnehmer (Rentner) 322,88 Euro, die Arbeitgeber (Rententräger) 287,44 Euro.
  • der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung unverändert 3%. Die neuen Höchstbeiträge: statt 168,00 Euro 174,00 Euro monatlich, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.

  • Minijobber können statt 400 Euro monatlich 450 Euro verdienen.
  • 450 Euro monatlich beträgt im nächsten Jahr auch die Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsminderungs- beziehungsweise vorzeitige Altersrentner. Zweimal pro Jahr darf das Doppelte dieses Grenzwertes verdient werden, ohne Rente einzubüßen.

  • Die Einkommensgrenze, bis zu der Ehegatten und Kinder kostenfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert sein können, beträgt bundeseinheitlich 385 (bisher: 375) Euro monatlich, für Minijobber 450 Euro.



AZ 2012, Nr. 40, S. 4

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