Arzneimittel sollen schneller zum Patienten kommen

EU-Transparenzrichtlinie wird überarbeitet

BERLIN/BRÜSSEL (ks). Die EU-Kommission will dafür sorgen, dass Arzneimittel in Europa schneller für die Patienten verfügbar sind. Während in Deutschland neue Arzneimittel und Generika umgehend nach ihrer Zulassung auf den Markt kommen, können in anderen EU-Staaten zuweilen Monate vergehen. Da jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden kann, ob er nach der Zulassung noch weitere Bewertungen vornehmen will, um die Erstattungsfrage zu klären, lässt sich hier auf europäischer Ebene nur bedingt eingreifen. Die EU kann aber die Grundlagen dafür schaffen, dass die Verfahren transparent ablaufen, um mögliche Handelshemmnisse zu unterbinden. Hierzu hat sie bereits im Jahr 1989 eine Transparenzrichtlinie für Arzneimittel beschlossen – diese soll nun aktualisiert werden.

Arzneimittel sollen schneller zum Patienten kommen

Am 1. März hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, wie die Entscheidungsverfahren für die Preisfestsetzung und Kostenerstattung von Arzneimitteln in den Mitgliedstaaten verschlankt und verkürzt werden können. Künftig sollen diese Entscheidungen bei innovativen Arzneimitteln in der Regel innerhalb von 120 Tagen getroffen werden. Dabei geht es um Fälle, in denen über den Preis zu entscheiden ist, bevor das Arzneimittel auf den Markt kommt. Hierzulande ist dies – auch nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – gerade nicht der Fall. Vielmehr ist das Arzneimittel schon vor der Entscheidung über den Erstattungsbetrag mit einem bestimmten Preis verfügbar. Im Fall von Generika will die Kommission die Frist gar von 180 auf 30 Tage verkürzen. Auch dies wird auf Deutschland keine praktische Auswirkungen haben. Die Generikaindustrie begrüßt die geplanten Änderungen jedoch mit Blick auf andere Länder. So blockieren beispielsweise in Portugal Patentstreitigkeiten den Markteintritt von mehreren Hundert generischen Substanzen. Nicht zuletzt schlägt die Kommission strenge Durchsetzungsmaßnahmen vor, die greifen sollen, wenn die Entscheidungsfristen von den Mitgliedstaaten überschritten werden.

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