Ernährung aktuell

Zu viel Aluminium in Säuglingsmilch

Expositionsbeurteilung für Aluminium in Säuglingsnahrung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Expositionsbeurteilung für Aluminium in Säuglingsnahrung vorgelegt. Das Ergebnis bestätigt wieder einmal die Empfehlung, Säuglinge – wenn möglich – zu stillen. Denn über Muttermilchersatznahrung erhält das Kind deutlich mehr Aluminium als über Muttermilch – teilweise sogar zu viel.
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Muttermilchersatznahrung enthält teilweise deutlich zu viel Aluminium. Das Original schneidet hier besser ab — auch dies also ein Argument für das Stillen.

Die Stellungnahme des BfR basiert auf einer britischen Studie aus dem Jahr 2010 zum Aluminiumgehalt in Säuglingsnahrung. Hintergrund waren Diskussionen, inwiefern Aluminium reproduktions- und neurotoxische Effekte sowie Auswirkungen auf die Knochenentwicklung hat. Sie führten zur Festlegung von Grenzwerten in den Empfehlungen verschiedener Gesundheitsbehörden. Für die EU hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine wöchentliche Aufnahme (TWI; tolerable weekly intake) von 1 mg/kg Körpergewicht Aluminium festgelegt. Mit der Festlegung einer TWI anstelle einer TDI (tolerable daily intake) wird der Vermutung Rechnung getragen, dass Aluminium im Körper kumuliert. Abschätzungen zur täglichen Aluminium-Aufnahmemenge aufgrund der Verzehrsgewohnheiten zeigen, dass der durchschnittliche Europäer zwischen 0,2 und 1,5 mg/kg KG wöchentlich aufnimmt – insbesondere über Tee, Getreide, Gemüse, Gewürze – und Säuglingsnahrung. Studien, die insbesondere bei Früh- und Neugeborenen sowie bei Säuglingen unerwünschte Wirkungen bei oraler Aluminium-Aufnahme nachweisen, liegen bislang nicht vor. Bei parenteraler Zufuhr von Aluminium-haltiger Infundibilia sieht das anders aus; hier zeigen sich aufgrund der unzureichenden Nierenreife von Säuglingen unerwünschte Arzneimittelwirkungen.

Grenzen der Analytik

Aluminium ist in geringem Umfang in allen Lebensmitteln vorhanden. So auch im Trinkwasser, das nach der geltenden Trinkwasserverordnung maximal 0,2 mg/l Aluminium enthalten darf. Darüber hinaus können Lebensmittelzusätze oder auch Kochgeschirr, Küchengeräte und Verpackungsmaterialien den Aluminiumgehalt von Lebensmitteln erhöhen. Bislang existiert kein standardisiertes Verfahren zur Aluminium-Bestimmung in Lebensmitteln. Experten gehen mit den derzeitigen Methoden davon aus, einen Aluminiumgehalt ab 4 mg/kg Lebensmittel sicher bestimmen zu können. Die Ergebnisse der britischen Studie bezüglich des Aluminiumgehalts von verschiedenen Säuglingsnahrungsprodukten decken sich weitgehend mit denen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – Daten von 2004 bis 2010 – und der bayerischen Lebensmittelüberwachung – Daten von 2008 bis 2010.

Die EFSA-Empfehlung von 1 mg/kg KG als tolerabler wöchentlicher Aufnahmemenge wird bei einem Gehalt von 5 mg Aluminium pro Kilogramm Trockenpulver zur Zubereitung von Säuglingsnahrung bereits von einem Neugeborenen ausgeschöpft. Wird zusätzlich Trinkwasser zur Zubereitung verwendet, wird die TWI überschritten. Einige Säuglingsnahrungen in Pulverform enthalten bis zu 11 mg/kg Trockenpulver Aluminium. Hier wird die TWI bis um das 2,2-Fache bei Neugeborenen überschritten.

Da bislang keine toxischen Grenzwerte, insbesondere für die Gruppe der Früh- und Neugeborenen sowie für Säuglinge, klar definiert sind, ist die beste Empfehlung, das Kind zu stillen, da über Muttermilch durchschnittlich nur 9,2 µg/l Aluminium aufgenommen werden, über Anfangsnahrung mit Molkenprotein jedoch 165 µg/l, Frühgeborenennahrung 300 µg/l, Säuglingsnahrung auf Sojabasis 534 µg/l und auf Caseinhydrolysatbasis 773 µg/l. Ansonsten sollten Verpackungen mit Aluminiumbeschichtungen und Aluminiumgeschirr für die Zubereitung von Nahrungsmitteln insbesondere für Säuglinge vermieden werden, um einer erhöhten Aluminium-Aufnahme durch Migration entgegenzuwirken.


cs


Quelle: BfR: Alumimumgehalte in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, aktualisierte Stellungnahme Nr. 012/2012 des BfR vom 20. April 2012



DAZ 2012, Nr. 19, S. 79

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