Honoraranpassung

Plausible Zahlen?

Ist die Datengrundlage für die 25-Cent-Anpassung realistisch?

Uwe Hüsgen | Mitte Juli war es so weit: Das Bundeswirtschaftsministerium versandte einen Änderungsentwurf zur Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung. Geplant ist, das Apothekenhonorar um 25 Cent von 8,10 auf 8,35 Euro zu erhöhen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2013 vorgesehen. Die Erhöhung um 25 Cent basiert auf Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsatz und Rohertragsentwicklung der Apotheken. Die ABDA kritisierte den Rechenweg, der Rohertragszuwächse mitberücksichtigte. Aber es ist legitim, auch einen Blick auf die Zahlen an sich zu werfen. Sind die Daten, die dem Bundeswirtschaftsministerium zugrunde liegen, plausibel?

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