EDV-gestütztes Arbeitszeitkonto
Einige Entwickler werben sogar damit, dass ihre Methoden "noch am ehesten" den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sie machen auch nicht davor halt, aus Broschüren des Bundesarbeitsministeriums zu zitieren, in denen ganz andere Arbeitsverhältnisse beschrieben werden (z. B. Abrufarbeit – siehe Infokasten).