Gesundheitspolitik

Rezeptdaten: VSA kontra Spiegel und Weichert

Berlin (lk). Der Konflikt um den datenschutzkonformen Umgang mit Rezeptdaten spitzt sich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu. Nach dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" ist auch Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, nicht bereit, die vom Münchener Apothekenrechenzentrum geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Im Gegenteil: Weichert will seine Aussagen präzisieren.. Um seine Position durchzusetzen, müsste die Verrechnungsstelle Süddeutscher Apotheken (VSA) jetzt Klage einreichen.
Ihm droht Ungemach von der VSA – Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein.
Foto: ULD/Markus Hansen


"Ich sehe keine Veranlassung, die mir gestern zugesandte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ich werde vielmehr die Aussagen, die ich gemäß VSA unterlassen soll, präzisieren und weiter begründen", so Thilo Weichert zur AZ. Der "Spiegel" hatte den schleswig-holsteinischen Datenschützer mit den Worten zitiert. "Für die VSA und den IMS-Konzern ist die illegale Nutzung der Rezeptdaten ein lohnendes Geschäftsmodell, das sie anscheinend solange fortsetzen wollen, bis es ihnen gerichtlich untersagt wird." Und: "Es wäre traurig, wenn die Dienstleister des Vertrauensberufs Apotheker erst durch Gerichtsprozesse zur Vertraulichkeit zu veranlassen wären."

VSA: Zeichen gegen Verunglimpfung der Apotheker

Die VSA begründete ihre rechtlichen Schritte wie folgt: "Aufgrund der gewaltigen Dimension haben wir uns entschlossen, rechtliche Schritte gegen den Spiegel und den betreffenden Redakteur einzuleiten. Ebenso werden wir juristisch gegen Herrn Dr. Thilo Weichert vorgehen, der seine Anschuldigungen und falschen Behauptungen in mehreren Interviews wiederholt hat", teilte die VSA in einem Rundschreiben an die Apotheker mit. Die VSA sei überzeugt, mit dieser Maßnahme im Interesse der Apotheker zu handeln und damit "ein deutliches Zeichen zu setzen, dass wir eine Verunglimpfung der gesamten Apothekerschaft nicht weiter dulden werden". Die "Spiegel"-Berichterstattung und die Weiterverbreitung der Falschinformationen durch andere Medien habe dem gesamten Berufsstand geschadet. Dadurch würden Patienten reihenweise verunsichert und brächten das in Zusammenhang mit der VSA und der über sie abrechnenden Apotheken. Die im Spiegel verbreiteten Vorwürfe seien "allesamt haltlos", so die VSA. Dies habe sich auch durch die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht inzwischen bestätigt.

Gleichwohl bestätigten VSA und IMS Health, dass im Frühsommer 2012 im Rahmen einer Überprüfung durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) eine erneute Korrektur der Verschlüsselung vorgenommen wurde. IMS Health hat daraufhin sämtliche zuvor von der VSA gelieferten Daten mit der bis dahin verwendeten Verschlüsselung gelöscht.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht habe seinerzeit nach einer turnusmäßigen Versuchsreihe bei der VSA diese darauf hingewiesen, dass kryptografische Verschlüsselungsverfahren auf einen neueren Stand der Technik anzupassen sind, so IMS Health. Die VSA habe IMS Health darüber umgehend informiert. "Wir haben uns daraufhin dazu entschlossen, diese technische Weiterentwicklung ebenfalls umzusetzen", so Michael Dörr von IMS Health.

IMS und VSA: Im Einklang mit dem Datenschutz

Die Datenlieferungen seien zwar nicht gestoppt worden. Aber: "Für eine effektive und sichere Schlüsselumstellung wurden sämtliche durch VSA jemals mit dem alten Schlüssel gelieferten Daten gelöscht", so die Antwort von IMS Health. Auch VSA-Geschäftsführer Dr. Andreas Lacher bestätigte gegenüber der AZ diesen Vorgang. Die VSA GmbH stehe in ständigem Austausch mit dem bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, um die Prozesse regelmäßigen Überprüfungen zu unterziehen und den aktuellen Regelungen des Sozialgesetzbuches und des Datenschutzgesetzes zu entsprechen. "Im Rahmen der Prüfungen des BayLDA im Frühjahr 2012 haben wir zudem ein neues Verschlüsselungsverfahren eingeführt. Hier galt es auch dem neuesten technischen Fortschritt zu entsprechen", so die VSA-Stellungnahme.

"Von Unstimmigkeiten mit der Behörde kann in keinster Weise die Rede sein", ließ Lacher über die Kommunikationsagentur Engel & Zimmermann AG mitteilen. Aus einem der AZ vorliegenden Briefwechsel von Mai 2012 geht allerdings hervor, dass das bayerische LDA zuvor mit einer Untersagungsverfügung gedroht hat.

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