Wirtschaft

Neuer Zyto-Vertrag

VZA vereinbart Direktabrechnung mit HUK-Coburg

BERLIN (jz) | Eine weitere private Krankenversicherung ist mit im Boot: Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) hat nach eigenen Angaben mit der HUK-Coburg Krankenversicherung AG und deren Tochterunternehmen PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG eine Vereinbarung getroffen, der zufolge Rezepte für chemotherapeutische Arzneimittel zwischen den 250 VZA-Mitgliedsapotheken und den beiden Gesellschaften direkt abgerechnet werden können. „Die Direktabrechnung bedeutet einen Gewinn an Zuverlässigkeit und Vereinfachung der gesamten Verfahrens- und Zahlungsabläufe“, so VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim.

Mehr Zeit für die Patienten

Damit hat der Verband nach der Debeka, der Barmenia und der Halleschen nun mit fünf Krankenversicherungen entsprechende Verträge geschlossen. Dadurch verringere sich der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten, heißt es beim Verband: Die meist schwerstkranken Krebspatienten bräuchten die Bezahlung der teuren Medikamente nicht mehr vorzufinanzieren und in Einzelbelegen mit der Krankenversicherung abzurechnen, Apotheken bekämen mehr Zeit für die Betreuung der Patienten.

Einzelgenehmigung erforderlich

Erstattungsansprüche des Patienten werden an die Zytostatika-Apotheke per Formular abgetreten. Wegen des generellen Abtretungsverbots ist jeweils eine Einzelgenehmigung durch die Krankenversicherung erforderlich. Die Überweisung des fälligen Betrags an die Apotheke soll binnen eines Monats erfolgen. Selbstbehalte macht die Versicherung bei ihren Versicherten geltend. Die Vereinbarung erfasst parenterale Zubereitungen inklusive unterstützender Arzneimittel (Supportiva) und verordneter Hilfsmittel. Das Datenübermittlungsverfahren an die Versicherung findet im Rahmen des Arzneimittelrabattgesetzes statt. 

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