- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 39/2013
- Neuer Zyto-Vertrag
Wirtschaft
Neuer Zyto-Vertrag
VZA vereinbart Direktabrechnung mit HUK-Coburg
Mehr Zeit für die Patienten
Damit hat der Verband nach der Debeka, der Barmenia und der Halleschen nun mit fünf Krankenversicherungen entsprechende Verträge geschlossen. Dadurch verringere sich der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten, heißt es beim Verband: Die meist schwerstkranken Krebspatienten bräuchten die Bezahlung der teuren Medikamente nicht mehr vorzufinanzieren und in Einzelbelegen mit der Krankenversicherung abzurechnen, Apotheken bekämen mehr Zeit für die Betreuung der Patienten.
Einzelgenehmigung erforderlich
Erstattungsansprüche des Patienten werden an die Zytostatika-Apotheke per Formular abgetreten. Wegen des generellen Abtretungsverbots ist jeweils eine Einzelgenehmigung durch die Krankenversicherung erforderlich. Die Überweisung des fälligen Betrags an die Apotheke soll binnen eines Monats erfolgen. Selbstbehalte macht die Versicherung bei ihren Versicherten geltend. Die Vereinbarung erfasst parenterale Zubereitungen inklusive unterstützender Arzneimittel (Supportiva) und verordneter Hilfsmittel. Das Datenübermittlungsverfahren an die Versicherung findet im Rahmen des Arzneimittelrabattgesetzes statt.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.