Gesundheitspolitik

E-Liquids sind keine Arzneimittel

Neue EU-Tabakrichtlinie für mehr Verbraucherschutz beschlossen

BERLIN (jz) | Das Hin und Her um die E-Zigarette dürfte ein Ende haben: Letzte Woche hat das Europäische Parlament eine neue Tabakrichtlinie angenommen und darin unter anderem festgelegt, dass Nicotin-haltige Liquids von E-Zigaretten in der EU grundsätzlich nicht als Arzneimittel eingestuft werden sollen. Solange sie nicht zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten werden, gelten sie vielmehr als Tabakprodukte.

In den vergangenen Monaten gab es heftige Diskussionen und juristische Auseinandersetzungen darüber, wie E-Zigaretten und ihre Liquids einzuordnen sind. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass Liquids keine Arzneimittel und E-Zigaretten keine Medizinprodukte sind. Damit erklärte es auch die Warnung des NRW-Gesundheitsministeriums, Nicotin-haltige Liquids nicht zu vertreiben, weil dies ohne arzneimittelrechtliche Zulassung strafbar sei, für rechtswidrig. Die EU-Kommission hatte indes vorgeschlagen, die Flüssigkeiten als Arzneimittel zu klassifizieren, wenn sie mehr als 2 mg Nicotin enthalten oder eine Nicotinkonzentration über 4 mg/ml aufweisen.

Laut dem neuen EU-Beschluss sollen die Liquids nun als Tabakprodukte eingestuft werden, dürfen aber nicht mehr als 30 mg/ml Nicotin enthalten. Um dies sicherzustellen, müssen Hersteller und Importeure den zuständigen Behörden eine Liste aller Inhaltsstoffe und resultierender Emissionen mitteilen. „Es ist schon schwer verständlich, warum das gesundheitsschädliche Produkt Zigarette weiter am Kiosk verkauft werden soll, das weniger gesundheitsschädliche Produkt E-Zigarette aber in der Apotheke“, bestätigte der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese. Der deutsche Verband des eZigarettenhandels reagierte ebenfalls positiv: Kleine und mittelständische Unternehmen könnten so auch in Zukunft weitermachen, sagte der Verbandsvorsitzende Dac Sprengel.

Für alle Tabakprodukte – also auch für E-Zigaretten-Liquids – erhöhen sich mit der neuen Richtlinie die Anforderungen. Insbesondere junge Menschen sollen dadurch besser vor den Risiken des Tabakkonsums geschützt werden. Zigarettenpackungen sollen statt mit 30 Prozent auf der Vorder- und 40 Prozent auf der Rückseite künftig insgesamt zu 65 Prozent mit Bild- und Schriftwarnungen bedruckt sein. Kleinpackungen (weniger als 20) und Zusatzstoffe wie Menthol, die ein charakteristisches Aroma verleihen, werden verboten. Welche Zusatzstoffe weiterhin zugelassen sind, regelt eine Positiv-Liste. Slim-Zigaretten bleiben erlaubt.

In den nächsten Wochen wird nun eine Delegation des EU-Parlaments mit den Vertretern des Ministerrates über eine gemeinsame Position verhandeln. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die einzelnen EU-Länder dann 18 Monate Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Tabakprodukte, die den neuen Anforderungen nicht genügen, dürfen noch 24 Monate auf dem Markt angeboten werden, bei E-Zigaretten sind es 36 Monate.

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