E-Liquids sind keine Arzneimittel

Neue EU-Tabakrichtlinie für mehr Verbraucherschutz beschlossen

BERLIN (jz) | Das Hin und Her um die E-Zigarette dürfte ein Ende haben: Letzte Woche hat das Europäische Parlament eine neue Tabakrichtlinie angenommen und darin unter anderem festgelegt, dass Nicotin-haltige Liquids von E-Zigaretten in der EU grundsätzlich nicht als Arzneimittel eingestuft werden sollen. Solange sie nicht zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten werden, gelten sie vielmehr als Tabakprodukte.

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