OTC-Werbung mit AVP-Vergleich zulässig

Gericht erlaubt Werbebroschüre einer Apotheke: Angaben nicht irreführend

BERLIN (jz) | Das Landgericht Braunschweig hat bei der Werbung für OTC-Arzneimittel keine Bedenken gegen den Vergleich mit dem Apothekenverkaufspreis (AVP). Solange die tatsächlichen Marktverhältnisse zutreffend wiedergegeben würden, sei die Angabe nicht irreführend, erklären die Handelsrichter in einem aktuellen Urteil. Und die meisten Apotheken sähen nun mal den in der Lauer-Taxe angegebenen gesetzlichen Verkaufspreis als unverbindliche Preisempfehlung. (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 7. November 2013, Az. 22 O 1125/13 – nicht rechtskräftig)

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