Koalitionsvertrag steht – ABDA sieht Chancen

Die Parteispitzen mussten bei ihren Verhandlungen Kompromisse eingehen. Nicht alle Wünsche der einzelnen Arbeitsgruppen haben daher Einzug in das gemeinsame Papier gehalten. In Bezug auf den Arzneimittelbereich bleibt es aber bei den bereits bekannten Plänen (siehe DAZ Nr. 48, 2013, S. 9). So heißt es im Vertrag auch weiterhin: „Eine qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erfordert freiberuflich tätige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergeführten Apotheken. An dem bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbot wird festgehalten.“
Auch im Hinblick auf die Finanzierung der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleibt es bei den von den beiden Verhandlungsführern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) vor gut einer Woche verkündeten Ergebnissen (siehe AZ 2013, Nr. 48, S. 1).
Anderes findet sich im Koalitionsvertrag indes nicht mehr. So sollten die gesetzlichen Krankenkassen bislang verpflichtet werden, deutlich mehr Geld in Präventionsleistungen zu stecken. Der Koalitionsvertrag sieht die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes im Jahr 2014 zwar weiterhin vor, die ursprünglich vorgegebenen konkreten Richtwerte (ab 2015 mindestens sieben Euro pro Versichertem, danach jährlich ein Euro mehr, bis zehn Euro erreicht sind) sind jedoch herausgerutscht.