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Mangelnde Plausibilität
Darf der Apotheker bei pharmazeutischen Bedenken die Rezeptur ändern?
Von Valentin Saalfrank
| Stellen Sie sich vor: Ein Patient legt in der Apotheke die Verordnung seines Hautarztes vor, die eine Rezeptur mit mehreren Wirkstoffen enthält. Die Rezeptur ist galenisch nicht plausibel, weil z. B. die rezeptierbaren pH-Bereiche der Wirkstoffe miteinander unvereinbar sind (z. B. bei Clotrimazol und Salicylsäure). Der verschreibende Arzt ist nicht erreichbar oder nicht zu einem ergebnisorientierten Gespräch bereit. Was kann der Apotheker in einer solchen Situation tun? Darf er – wie es zum Teil diskutiert wird – das Dilemma lösen, indem er die Grundlage austauscht oder anstatt einer einzigen Zubereitung zwei separate Zubereitungen anfertigt?
10.04.2013, 22:00 Uhr
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Darf der Apotheker bei pharmazeutischen Bedenken die Rezeptur ändern?
Von Valentin Saalfrank
| Stellen Sie sich vor: Ein Patient legt in der Apotheke die Verordnung seines Hautarztes vor, die eine Rezeptur mit mehreren Wirkstoffen enthält. Die Rezeptur ist galenisch nicht plausibel, weil z. B. die rezeptierbaren pH-Bereiche der Wirkstoffe miteinander unvereinbar sind (z. B. bei Clotrimazol und Salicylsäure). Der verschreibende Arzt ist nicht erreichbar oder nicht zu einem ergebnisorientierten Gespräch bereit. Was kann der Apotheker in einer solchen Situation tun? Darf er – wie es zum Teil diskutiert wird – das Dilemma lösen, indem er die Grundlage austauscht oder anstatt einer einzigen Zubereitung zwei separate Zubereitungen anfertigt?
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