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Pro und contra Mindestlohn

Wahlprüfsteine für Angestellte – Teil 5

Der Wahltermin ist spürbar nahe gerückt. Aber noch sind längst nicht alle Deutschen sicher, ob oder wen sie wählen sollen. ADEXA empfiehlt: Verschenken Sie Ihre Stimme nicht! Wir stellen Ihnen hier, im letzten Teil unserer Serie, Positionen der Parteien zum Mindestlohn und zu den Arbeitnehmerrechten vor.

Frage: Wie steht die Partei zu einem flächendeckenden Mindestlohn?

Bündnis 90/Die Grünen fordern einen allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde in ganz Deutschland, um Beschäftigte vor Niedriglöhnen zu schützen und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Eine Kommission aus Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Wissenschaft soll den Mindestlohn festlegen und anpassen. Allgemeinverbindliche, tarifliche Branchenmindestlöhne oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns sollen für die Tarifpartner in Zukunft einfacher zu erreichen sein.

Die Linke fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von wenigstens 10 Euro in der Stunde, denn mit 8,50 Euro seien selbst langjährig in die gesetzliche Rentenversicherung Einzahlende nicht gegen Altersarmut gefeit. Auch Einnahmeausfälle bei Steuern und Sozialversicherungen infolge von Lohndumping und prekärer Arbeitsverhältnisse gingen dann zurück, schreibt die Partei. Die Staatskassen würden von aufstockenden Sozialleistungen entlastet. Schließlich stärke ein gesetzlicher Mindestlohn auch die Binnennachfrage.Die SPD will einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro einführen. Er soll auf Vorschlag einer vom Bundesarbeitsministerium eingesetzten Kommission jährlich angepasst werden. Kontrolle und Sanktionen bei Umgehung sind vorgesehen. Auch eine schnellere Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Ost- und Westdeutschland soll so erreicht werden.

Die Lohnfindung, schreibt die Union, sei Aufgabe von Arbeitgebern und Gewerkschaften, nicht des Staates. Politische Mindestlöhne, die Arbeitsplätze vernichten und Wettbewerb aushebeln, werde es mit ihr nicht geben. Der Staat dürfe sich allerdings nicht komplett aus der Verantwortung ziehen, und CDU/CSU sehen die stetig sinkende Tarifbindung mit Sorge. Daher soll eine „allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze“ in den Bereichen eingeführt werden, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert, und zwar durch eine Kommission der Tarifpartner.

Die FDP bekennt sich zur Tarifautonomie und lehnt einen allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohn strikt ab, weil er der differenzierten Arbeitsmarktlage und den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland nicht gerecht werde. Auch verhindere er, dass jüngere Menschen und solche mit geringer Qualifizierung in den Arbeitsmarkt einsteigen können, und fördere zudem die Schwarzarbeit. Wie bisher sollen Lohnuntergrenzen Branche für Branche festgelegt werden – dezentral und differenziert. Damit wollen die Liberalen auch die Rolle von Gewerkschaften und Arbeitgebern weiter stärken.

Frage: Sind Änderungen bei den Arbeitnehmerrechten geplant?

Die Grünen wollen Lücken im bestehenden Kündigungsschutz schließen, zum Beispiel bei Bagatellkündigungen. Das bewährte Recht von Arbeitnehmern, sich an betrieblichen und unternehmerischen Entscheidungen zu beteiligen, will die Partei bewahren und ausbauen. Außerdem soll ein moderner Beschäftigtendatenschutz den veränderten Anforderungen einer Informationsgesellschaft gerecht werden.Die Linke will die erlaubte Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz auf 40 Stunden pro Woche begrenzen und Abweichungsmöglichkeiten reduzieren. Ferner will die Linkspartei verbindliche Ansprüche auf arbeitnehmerbestimmte flexible Arbeitszeiten verankern, inklusive entsprechender Regelungen, dass Beschäftigte in der Freizeit weder erreichbar sein noch auf Abruf bereitstehen müssen. Ein Vetorecht für Betriebs- und Personalräte gegen den Einsatz von Leiharbeit oder Werkverträgen soll im Betriebsverfassungsgesetz und im Personalvertretungsgesetz eingeführt werden, das dann greift, wenn Stammarbeitsplätze ersetzt werden. Auch bei Fragen der Gestaltung der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation und des Arbeitsumfeldes will die Linkspartei im Betriebsverfassungsgesetz und im Personalvertretungsgesetz erzwingbare Mitbestimmungsrechte aufnehmen. Ebenso soll es bei wirtschaftlichen und strategischen Fragen erzwingbare Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte geben.

Wahlprüfsteine

Alle Wahlprüfsteine finden Sie im Internet unter www.adexa-online.de/wahl-2013.

Eine konkrete Wahlempfehlung gibt ADEXA nicht.

Die SPD will die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen abschaffen und den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen. Sie will ferner dafür sorgen, dass die Umgehung des Arbeitsrechtes auch bei geringfügiger Beschäftigung künftig ausgeschlossen wird – zum Beispiel was Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsschutz betrifft – und die soziale Absicherung verbessert wird. Dazu sollen bei gewerblichen Mini-Jobs die grundlegenden arbeitsrechtlichen und tariflichen Ansprüche in einem schriftlichen Arbeitsvertrag niedergelegt und deren Kontrollmöglichkeiten verbessert werden. Auch geringfügige Beschäftigung müsse nach Tarif bezahlt werden, verlangen die Sozialdemokraten. Für den besseren Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz sei ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz notwendig. Gewerkschaftliche Vertrauensleute und „Whistleblower“ bräuchten verlässlichen Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben soll stärker kontrolliert werden, insbesondere hinsichtlich psychischer Belastungen. Mit einer Anti-Stress-Verordnung im Arbeitsschutzrecht soll mehr Verbindlichkeit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Zu den Mindeststandards bei Praktika sollen künftig ein Vertrag, eine Mindestvergütung und ein qualifiziertes Zeugnis gehören sowie bei Praktika, die nicht Teil der Berufsausbildung sind, die Befristung auf maximal drei Monate.

Die FDP will in Reaktion auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts das Vorbeschäftigungsverbot bei der befristeten Beschäftigung lockern und zugleich Kettenbefristungen durch eine einjährige Karenzfrist „effektiv verhindern“.

Von CDU und CSU sind keine Änderungen bei den Arbeitnehmerrechten geplant, schreibt die Union. 

Dr. Sigrid Joachimsthaler

Michael van den Heuvel

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