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Nur mit persönlichem Kontakt
Bayern: Rezepte von Online-Praxen sollen in deutschen Apotheken tabu sein
Fernbehandlungen sowie die damit verbundene Ausstellung von Online-Rezepten ohne Patientenkontakt verstoßen gegen das in Deutschland geltende ärztliche Berufsrecht. Die Musterberufsordnung verbietet es Ärzten hierzulande, individuelle Behandlungen ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchzuführen – der direkte Kontakt ist Pflicht. Allerdings gilt das deutsche Berufsrecht nicht für Ärzte im Ausland. Ferndiagnosen via Internet und die eventuelle Rezeptausstellung können daher in anderen Ländern zulässig sein.
Apotheker können ablehnen
Dass in Deutschland ansässigen Patienten über das Internet Arzneimittel verschrieben und geliefert werden, führe zu einer Kollision zwischen deutschem und ausländischem Recht, erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Februar in einer schriftlichen Stellungnahme. Wenn Apotheker Bedenken haben, kann die Abgabe des Arzneimittels aber aus Sicht des Ministeriums nach § 17 Abs. 5 ApBetrO abgelehnt werden. Künftig soll eine neue Verordnung die Anerkennung von in anderen EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz ausgestellten ärztlichen Verschreibungen regeln. Ausländische Rezepte müssen danach die Angaben nach § 2 Abs. 1 AMVV und somit ihre Authentizität verifizierende Angaben enthalten und von ärztlichen Personen stammen, die in ihrem Mitgliedstaat zur Ausübung ihres Berufes berechtigt sind. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, die bis zum 25. Oktober 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Bayern fordert klare Regelung
Doch die bayerische Regierung sieht durch die ausländischen Geschäftsmodelle die Patientensicherheit gefährdet – etwa durch Fehldiagnosen. „Bayern ist klar dagegen, dass von Online-Praxen ausgestellte Rezepte bei Apotheken in Deutschland eingelöst werden können“, betont ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Der Freistaat hat daher im Bundesrat einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht. Darin wird die Bundesregierung gebeten, im Zusammenhang mit der neuen Verordnung zu prüfen, wie über das Arzneimittel- bzw. Apothekenrecht geregelt werden könnte, dass Rezepte, die ohne persönlichen Patientenkontakt ausgestellt werden, hierzulande ausnahmsweise nicht anerkannt werden. Die EU-Richtlinie gestatte schließlich Einschränkungen „zum Schutz der menschlichen Gesundheit“, heißt es im Antrag.
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