Gesundheitspolitik

Resolution für mehr Honorar

Apothekerkammer Nordrhein fordert Dynamisierung und Kostendeckung

BERLIN (ks) | Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat am 11. Juni einstimmig eine Resolution verabschiedet, mit der sie den Gesetzgeber auffordert, für eine Dynamisierung des Apothekenhonorars zu sorgen. Die bisherigen Forderungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) findet der Präsident der nordrheinischen Kammer, Lutz Engelen, noch sehr zurückhaltend.

DAV-Chef Fritz Becker hatte im Mai beim DAV-Wirtschaftsforum die aus seiner Sicht falsche Rechenmethode des Bundeswirtschaftsministeriums zur Anpassung des Apothekenhonorars kritisiert. Die Kostensteigerungen mit den Ertragssteigerungen gegenzurechnen, sei leistungsfeindlich und „absolut nicht akzeptabel“. Das führe zu einer „dauerhaften Deckelung“ der Erträge. Becker fordert eine Dynamisierung des Honorars – mindestens alle zwei Jahre müsse eine Überprüfung stattfinden. Zudem müsse das Honorar für Rezepturen (um 8,35 Euro + 16 Cent) und Betäubungsmittel (um 50 Cent) erhöht werden.

DAV-Forderungen gehen nicht weit genug

Auch Engelen hat ein Problem mit der Rechenmethodik der Politik – aber auch mit der des DAV. In seinem Bericht vor der Kammerversammlung erklärte er, die Überprüfung des Honorars müsse jährlich erfolgen. Die BtM-Vergütung hält Engelen vom DAV für zu niedrig angesetzt. Dazu verwies er auf eine Studie von der Kammer Nordrhein und Uwe Hüsgen, derzufolge der BtM-Mehraufwand 8,31 Euro beträgt. Zusammen mit Hüsgen hat die Kammer nun weitergerechnet: Auch bei der Abgabe von Rx-Fertigarzneimitteln in der GKV-Versorgung liege eine deutliche Unterdeckung vor. Unter Einberechnung der kalkulatorischen Kosten habe diese 2013 bei fast fünf Prozent gelegen.

Grundgesetz verletzt

Wie der Berufsstand so langfristig den Qualitätsstandard sichern oder steigern soll, ist Engelen ein Rätsel. Er ist überzeugt: Vor allem die kleinen und mittleren Apotheken seien durch die Situation bis ins Mark getroffen – der Kammerpräsident sieht gar das Grundgesetz verletzt. Es liege eine Enteignung vor – und diese sei nach der Verfassung nur bei gleichzeitiger Entschädigung zulässig.

Resolution verabschiedet

Den Delegierten schlug Engelen daher die Verabschiedung folgender Resolution vor:

„Im Bereich der Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Arzneimitteln entspricht die Vergütung der apothekerlichen Leistung nicht dem hierzu nötigen betrieblichen (unternehmerischen) Aufwand.

Dies verstößt gegen Artikel 14 Grundgesetz.

Die Delegierten der Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein fordern den Gesetzgeber mit Nachdruck auf, durch Anpassung und Dynamisierung der Arzneimittelpreisverordnung einen Ausgleich zu schaffen und entsprechend Artikel 14 Grundgesetz Kostendeckung herzustellen.“

Die Delegierten folgten ihrem Präsidenten und segneten die Resolution einstimmig ab.

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