Gesundheitspolitik

Deutscher Apothekertag 2014: 78 Anträge

Themen des Apothekertages

BERLIN (lk) | Den Delegierten des Deutschen Apothekertages in München liegen dieses Jahr auf 101 Seiten 78 Anträge zur Beratung vor. Im Anschluss an den Gastauftritt von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und den politischen Lagebericht von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt steigen die Apothekerinnen und Apotheker am Mittwoch, den 17. September, in die Beratung der Anträge ein. Diese gliedern sich in sechs Kapitel.

Perspektivpapier 2030

Im Zentrum des Apothekertages steht die Verabschiedung des Perspektivpapiers 2030. Mit dem ursprünglichen Leitbild befasst sich das 1. Kapitel des Antragsbuches. Dazu liegt nur ein Antrag vor, nämlich der des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes. „Solch ein ‚realistisches Idealbild der Zukunft‘ erfordert die Formulierung einer Vision, von der sich Strategien und Ziele ableiten lassen. Nicht zuletzt soll dabei die Frage beantwortet werden, welche Kompetenzen ein angehender Pharmazeut erwerben muss, um seine Patienten im Jahr 2030 optimal zu versorgen“, heißt es darin. Die Diskussion und Abstimmung ist am zweiten Tag, Donnerstag 18. September, ab 9 Uhr vorgesehen. Eingeplant sind drei Stunden.

Das 2. Kapitel befasst sich mit der „Sicherstellung der Arzneimittelversorgung“. Dazu liegen mehrere Anträge zum Thema Lieferengpässe vor sowie zur Impfstoffversorgung. Die Antibiotika-Forschung ist ebenso ein Thema wie die Versorgung auf dem Land und mit Hilfsmitteln.

Honorar und Nullretax

Mit „Wirtschaftliche Rahmenbedingungen“ ist das 3. Kapitel überschrieben. Die Apothekerhonorierung spielt darin die Hauptrolle. So fordern der Geschäftsführende ABDA-Vorstand sowie Apothekerkammer und -verband Nordrhein in einem Leitantrag eine jährliche Überprüfung der Angemessenheit des Festzuschlages nach der Arzneimittelpreisverordnung, eine Änderung der Methodik, mit der der Anpassungsbedarf des Festzuschlages errechnet wird, eine angemessene Erhöhung des Sonderentgeltes für die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel, die Einbeziehung in der Apotheke hergestellter verschreibungspflichtiger Rezepturarzneimittel in den Geltungsbereich des Fixabgabeentgeltes und eine Erhöhung des Notdienst-Zuschlagbetrages. Der Hessische Apothekerverband fordert bei der ABDA die „Bildung eines Honorar- und Strategiearbeitskreises“. Weitere Anträge betreffen unter anderem Nullretaxationen.

Besonders viele Anträge gibt es zu den Kapiteln vier und fünf. Im 4. Kapitel „Pharmazeutische Kompetenz“ geht es neben dem Medikationsmanagement um die ABDA-Mitgliedschaft im Gemeinsamen Bundesausschuss, um neue Inhalte des Pharmaziestudiums und die PTA- sowie PKA-Ausbildung.

In 5. Kapitel „Grundlage der Berufsausübung“ sammeln sich Anträge zum Verbot von Werbezugaben, zum Verbot von elektronisch ausgestellten Rezepten, zum Notfalldepot, zur Apothekensoftware, zum Arzneimittelimport und zu securPharm. Beispielsweise wird ein Verbot von „On-Pack-Promotions“ gefordert, also Zugaben, die die pharmazeutischen Hersteller den zu verkaufenden Arzneimitteln beifügen, ohne dass sie eine anwendungs- oder applikationsunterstützende Funktion haben.

Das letzte Kapitel „Berufsständische Organisation“ befasst sich mit der ABDA selbst. Erneut liegt ein Antrag (Nordrhein) vor, den ABDA-Präsidenten durch die Delegierten auf dem Deutschen Apothekertag wählen zu lassen. Hessen fordert eine grundlegende Strukturreform und mehr Transparenz. Die Landesapothekerkammer Thüringen will mehr Rechte und Beteiligung bei der Beratung von DAT-Anträgen. 

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