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Gesundheitspolitik
Hamburger Lösung für Nullretaxationen
Apothekerverein und AOK schließen Vereinbarung
Diese Lösung berücksichtige das Interesse der Krankenkasse an einer stringenten Umsetzung der Rabattverträge ohne Offenlegung der Ausschreibungsergebnisse und trage auch der Apothekenpraxis Rechnung. „Die Vereinbarung sieht eine Rabatterfüllungsquote vor, die ausreichend Toleranz lässt für die im Alltag kaum zu vermeidenden Fehler“, so Graue. Diesen Gedanken werde der Hamburger Apothekerverein sowohl in Verhandlungen mit anderen Primärkassen als auch auf der Bundesebene einbringen.
Zeitnahe Regelung
Denn die Ausschöpfung des Rechtswegs im Musterstreitverfahren und das GKV-VSG würden eine zeitnahe Regelung dringend notwendig machen, so Graue.
Über diese besondere Vereinbarung mit der AOK Rheinland/Hamburg zu den Rabattverträgen hinaus beschrieb Vereinsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich den neuen Hamburger Arzneiliefervertrag mit den Primärkassen und die dort getroffene allgemeine Regelung zu Retaxationen. Dort sei nun wie in Nordrhein und Westfalen-Lippe das Problem der Nullretaxationen „weitgehend eingeschränkt“.
Signalwirkung für andere Kassen erhofft
Dabei gelte das Prinzip, dass die Krankenkassen zahlen müssen, wenn sie durch die Leistung der Apotheke von ihrer Sachleistungspflicht gegenüber dem Patienten frei werden. Retaxationen würden damit auf den entstandenen Schaden begrenzt, der auch pauschaliert ermittelt werden könne, um die Geheimhaltung der Rabatte zu wahren, erläuterte Friedrich, der sich eine solche Regelung nun auch für andere Krankenkassen erhofft.
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