Arzneimittel und Therapie

Genauere Cholesterin-Berechnung

Neue Friedewald-Formel zur Bestimmung des LDL-Cholesterins

Seit mehr als 30 Jahren richtet sich die kardiovaskuläre Prävention nach Leitlinien-gestützten Zielwerten für das LDL-Cholesterin (LDL-C), obwohl es für diesen wichtigen Parameter keine praktikable analytische Methode zur direkten Bestimmung gibt. Vielmehr wird LDL-Cholesterin seit 1979 mithilfe der Friedewald-Gleichung aus dem Standard Lipidprofil berechnet.

Hierfür wird der Fixfaktor 5 für das Verhältnis von Triglyceriden (TG) zu VLDL-Cholesterin (VLDL-C) verwendet. Da dieses Verhältnis jedoch interindividuell sehr stark in Abhängigkeit von Nicht-HDL-Cholesterin (Nicht-HDL-C) und Triglyceriden variiert, ergibt die Gleichung keine exakten Werte. Vielmehr führen insbesondere Triglyceridkonzentrationen > 400 mg/dl und spezielle Formen von Hyperlipoproteinämien wie die Chylomikronämie zu falschen Ergebnissen.

Seth Martin vom Johns Hopkins Ciccarone Center for the Prevention of Heart Disease in Baltimore hat sich dieses Problems angenommen und in einer interessanten Arbeit [Martin SS et al. Comparison of a Novel Method vs the Friedewald Equation for Estimating Low-Density Lipoprotein Cholesterol Levels From the Standard Lipid Profile. J Am Med Assoc 2013; 310(19): 2061– 2068] eine neue Methode zur Abschätzung des LDL-Cholesterin vorgestellt. Im Kern stützt sich die neue Berechnungsmethode auf eine Korrektur für die Höhe des Verhältnisses von Triglyceriden zu VLDL-Cholesterin mithilfe eines angepassten Faktors, was eine exaktere Bestimmung des LDL-Cholesterins möglich macht. Dies ist insofern von Bedeutung, als alle Leitlinien für die Sekundärprävention einen besonders niedrigen Wert von < 100 mg/dl für das Nicht-HDL-Cholesterin und < 70 mg/dl für das LDL-Cholesterin fordern. Gerade in diesem Bereich führt die Anwendung der modifizierten Friedewald-Formel zu genaueren Ergebnissen und insbesondere Hochrisikopatienten könnten davon profitieren, was die unkomplizierte Aufnahme der neuen Formel in die Laborroutine rechtfertigen würde. Eine Implementierung in die Praxis hätte auch Auswirkungen auf die in Apotheken verwendeten Blutmessgeräte, die derzeit ebenfalls die alte Friedewald-Gleichung zur LDL-Cholesterin-Kalkulation nutzen.

Machen Sie mit!

ZL-Ringversuch startet

Die Bundesapothekerkammer empfiehlt jeder Apotheke, einmal jährlich an einem ZL-Ringversuch für Blutuntersuchungen teilzunehmen. Zur Teilnahme angemeldet werden können apothekenübliche Messgeräte zur Bestimmung von Glucose, Cholesterin, HDL, Triglyceriden, Harnsäure, ALT, AST, GGT, Hämoglobin, HbA1c, hsCRP/CRP und Mikroalbumin (Harnparameter). Anmeldeschluss für den 2. ZL-Ringversuch für Blutuntersuchungen ist der 15. März 2014.

Weitere Informationen finden Sie unter www.zentrallabor.com

Ob es allerdings dazu kommen wird, bleibt abzuwarten, nicht zuletzt deshalb, weil ein grundsätzliches Problem – die Einbeziehung des atherogenen Cholesterins der VLDL und Remnants – auch mit der modifizierten Formel nicht gewährleistet wird. In der Vergangenheit hat eine Reihe von Studien wiederholt gezeigt, dass der Wert für das Nicht-HDL-Cholesterin verlässlicher das kardiovaskuläre Risiko des atherogenen Anteils des Plasmacholesterins widerspiegelt als das LDL-Cholesterin allein. Nicht-HDL-Cholesterin-Werte lassen sich einfach aus Gesamtcholesterin und HDL-Cholesterin errechnen, wobei die beiden zugrunde liegenden Labormessungen keinen Nüchternzustand erfordern und diese Parameter deshalb unabhängig von der Tageszeit einfach und präzise erhoben werden können.

Es ist davon auszugehen, dass in zukünftigen Leitlinien ein einheitlicher Zielwert für das Nicht-HDL-Cholesterin definiert wird, der niedrig genug ist, um das kardiovaskuläre Risiko auf ein Minimum zu beschränken. Damit einhergehend würde die prognostische Bedeutung der rechnerischen Bestimmung von LDL-Cholesterin an Bedeutung verlieren. 

Lisa Schlegel, Dr. Holger Latsch,
Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz,
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker,
Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn

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