Anzeige
Gib uns unser täglich Gift ...
Gegen Panikmache – für begründete Warnhinweise
Der Titel „Unser täglich Gift“ verführt zur Ergänzung „… gib uns heute“, in Abwandlung der Bitte um „täglich Brot“ im „Vaterunser“. Man kann den Titel auch als eine Anspielung auf die vielen Katastrophenmeldungen in Presse und Fernsehen deuten, in denen von verfälschten Lebensmitteln, „Vitaminschwindel“, Genussgiften, gefährlichen Nebenwirkungen von Arzneimitteln und anderem die Rede ist, die den Laien verunsichern. Hier will das Buch, das schon mit seinem Untertitel „Tatsächliche und vermeintliche Schadstoffe im Alltag“ sein Anliegen kundtut, Abhilfe zu schaffen, indem es wissenschaftlich begründete Informationen anbietet und übertriebenen Darstellungen entgegentritt, ohne ernste Fakten zu verniedlichen.
Erstellt am 06.03.2014, 00:00 Uhr
config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Sie haben noch keinen DAViD-Login?
Hier registrieren und diesen Artikel lesen.
(Bitte beachten Sie, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu.)
oder
Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.
(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)
Anzeige
Error loading data. undefined
Anzeige
Nächster Artikel
Packungsbeilage - Fachinformation
Die Informationen über ein Arzneimittel sollen dafür sorgen, dass es bestimmungsgemäß angewendet wird. Sie dienen also in erster Linie der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit. Wer will oder muss deshalb was über ein Arzneimittel wissen? Der Informationsbedarf ist nicht bei allen Beteiligten, das heißt den Ärzten, Apothekern und Patienten, gleich groß und gleich gelagert. Das Arzneimittelgesetz sieht daher unterschiedliche Informationsangebote vor. Die informierenden Texte umfassen die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Fachinformation.
Von Helga Blasius
Packungsbeilage - Fachinformation
Die Informationen über ein Arzneimittel sollen dafür sorgen, dass es bestimmungsgemäß angewendet wird. Sie dienen also in erster Linie der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit. Wer will oder muss deshalb was über ein Arzneimittel wissen? Der Informationsbedarf ist nicht bei allen Beteiligten, das heißt den Ärzten, Apothekern und Patienten, gleich groß und gleich gelagert. Das Arzneimittelgesetz sieht daher unterschiedliche Informationsangebote vor. Die informierenden Texte umfassen die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Fachinformation.
Von Helga Blasius
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung