Aut-idem-Kreuz schlägt Rabattvertrag

HAV: Apotheker müssen umdenken

BERLIN (ks) | Beim sozialrechtlich geforderten Austausch von Import- und Originalarzneimitteln aus Wirtschaftlichkeitsgründen – entweder aufgrund des Vorrangs eines Rabattvertrags oder wegen der 15/15er-Regel – ist ab sofort zu beachten, dass ein gesetztes Aut-idem-Kreuz den Austausch ausschließt. Darauf weist der Hessische Apothekerverband (HAV) in einem Informationsschreiben hin. Anlass war ein Schreiben des GKV-Spitzenverbandes an seine Mitgliedskassen zu einem jüngst ergangenen Urteil des Sozialgerichts Koblenz.

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Digitalabo abschließen? 

✓ alle DAZ+ Inhalte & ePaper lesen

✓ Newsletter DAZ Update

✓ zertifizierte Fortbildungen

✓ im Probeabo für 6,99€ für 4 Wochen testen, danach im Jahresabo für 340,10 €.

config_id: user_is_logged_in_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Digitalabo abschließen? 

✓ alle DAZ+ Inhalte & ePaper lesen

✓ Newsletter DAZ Update

✓ zertifizierte Fortbildungen

✓ im Probeabo für 6,99€ für 4 Wochen testen, danach im Jahresabo für 340,10 €.

Weitere Aboangebote finden Sie hier.
Ihr bestehendes DAZ-Premiumabo können Sie hier freischalten.

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg

Jetzt einloggen und weiterlesen!

oder

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)