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Aut-idem-Kreuz schlägt Rabattvertrag
HAV: Apotheker müssen umdenken
BERLIN (ks) | Beim sozialrechtlich geforderten Austausch von Import- und Originalarzneimitteln aus Wirtschaftlichkeitsgründen – entweder aufgrund des Vorrangs eines Rabattvertrags oder wegen der 15/15er-Regel – ist ab sofort zu beachten, dass ein gesetztes Aut-idem-Kreuz den Austausch ausschließt. Darauf weist der Hessische Apothekerverband (HAV) in einem Informationsschreiben hin. Anlass war ein Schreiben des GKV-Spitzenverbandes an seine Mitgliedskassen zu einem jüngst ergangenen Urteil des Sozialgerichts Koblenz.
Erstellt am 03.04.2014, 00:00 Uhr
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