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DAZ aktuell
Ausländische Ärzte und Apotheker nutzen Anerkennungsgesetz
Zugewanderte Fachkräfte für Deutschland von Bedeutung
Ziel des Anerkennungsgesetzes ist es, für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen die Chancen auf eine Beschäftigung im erlernten Beruf zu ermöglichen beziehungsweise zu verbessern – gleich ob sie im Inland leben oder zuwandern. Dies ist für Deutschland von Bedeutung, um sich Fachkräfte zu sichern. Viele Unternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen seien schon jetzt auf ausländische Fachkräfte angewiesen, schreibt die Bundesregierung in einem Bericht, in dem sie zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine erste Bilanz zieht.
Insgesamt ist die Regierung mit dem Gesetz zufrieden: Es habe zu einem „Paradigmenwechsel“ geführt und stoße national und international auf große Zustimmung, heißt es. Erstmalig gebe es nun einen allgemeinen Rechtsanspruch, die Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen. Dabei profitierten nicht nur Fachkräfte in reglementierten Berufen – etwa Ärzte –, sondern auch beruflich qualifizierte Fachkräfte in nicht reglementierten Ausbildungsberufen, die zur Berufsausübung zwar keine formale Anerkennung benötigen, aber ihre Berufschancen durch eine Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses verbessern können. Dazu zählen beispielsweise PTA, für die die Landesapothekerkammer Brandenburg das Verfahren zentral übernommen hat. 14 Apothekerkammern haben beschlossen, ihr diese Zuständigkeit zu übertragen.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, gab es im Berichtsjahr 2012 (1. April bis 31. Dezember) insgesamt 10.989 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Bis zum 31. Dezember 2012 waren von diesen 7980 beschieden. Die medizinischen Gesundheitsberufe hatten an den Anträgen einen Anteil von 78,2 Prozent. Der Referenzberuf, für den mit großem Abstand die meisten Anträge auf Anerkennung gestellt wurden, ist die Approbation als Arzt (5697 Anträge). An zweiter Stelle standen Anträge von Gesundheits- und Krankenpflegern (1482 Anträge), gefolgt von Zahnärzten (342). Apotheker, die ihre Approbation anerkennen lassen wollten, belegen Platz vier (321).
Auch Drittstaatsangehörige können Approbation beantragen
Der Bericht weist darauf hin, dass Ärzte, Zahnärzte und Apotheker eine Besonderheit darstellen. Im Zuge des Anerkennungsgesetzes wurde nämlich der sogenannte Staatsangehörigkeitsvorbehalt in den einschlägigen fachrechtlichen Regelungen (Bundesärzteordnung, Apothekengesetz und Zahnheilkundegesetz) aufgehoben. Daher können jetzt auch Drittstaatsangehörige – also Angehörige eines Nicht-EU-Staates, des EWR sowie der Schweiz – eine Approbation beantragen. Dies war zuvor nicht möglich und könnte ein Grund dafür sein, warum diese Berufe im aktuellen Anerkennungsgeschehen so stark vertreten sind.
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