DAZ aktuell

Neue Festbeträge, neue Zuzahlungen

Zahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel zum 1. Juli gesunken

BERLIN (ks) | Seit 1. Juli gelten für viele Arzneimittel neue Festbeträge (siehe DAZ Nr. 26, 2014, S. 18). Die betroffenen Pharmaunternehmen und ihre Verbände kritisierten das Verfahren rund um die neuerliche Absenkung bereits im Vorfeld. Die ABDA weist darauf hin, dass sich nun für Millionen gesetzlich Versicherter veränderte Zuzahlungen ergeben. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) wird die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente um mehr als ein Drittel sinken – von 4800 auf 3000 gegenüber dem Vormonat. Der GKV-Spitzenverband konterte umgehend: Aufgrund der häufigen Preisänderungen der Pharmaunternehmen ändere sich die Zahl zuzahlungsbefreiter Arzneimittel ohnehin ständig, teilweise im 14-Tages-Rhythmus.

Seit dem 1. Juli zahlen die gesetzlichen Kassen für Medikamente aus 13 Festbetragsgruppen weniger als bislang. Bei den Sartanen habe der GKV-Spitzenverband die Festbeträge sogar um bis zu 70 Prozent gesenkt, so der Branchenverband Pro Generika. Und mit den Festbeträgen sinken auch die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Zuzahlungsbefreit sind Arzneimittel nämlich in der Regel nur dann, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt. Jetzt erwartet der DAV eine stark sinkende Zahl zuzahlungsbefreiter Medikamente: Von den rund 33.000 Arzneimitteln, die einem Festbetrag unterliegen, werde die Zuzahlungsbefreiungsquote von fast 15 auf unter 10 Prozent fallen, meldete die ABDA am 30. Juni. Sie wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die Patientenzuzahlungen im Jahr 2013 bei 2 Milliarden Euro lagen – dies sei ein neuer Höchststand. Im Durchschnitt fielen für die Versicherten rechnerisch 2,60 Euro pro Packung an.

Die großen Hersteller passen an

Doch nicht nur höhere Zuzahlungen können die Patienten treffen. Auch Aufzahlungen sind möglich, wenn ein Hersteller seinen Preis über dem Festbetrag belässt. Hexal hatte gegenüber der DAZ bereits angekündigt, die Festpreisanpassung vollständig mitzugehen. In einem Fax an die Apotheken räumt das Unternehmen allerdings ein, dass ihm bei einem Produkt – dem Epilepsie-Mittel Levetiracetam – einen Irrtum bei der Preismeldung gab. Zum 15. Juli soll dieser Meldefehler wieder behoben sein. Um Patienten die Aufzahlung zu ersparen, empfiehlt Hexal in seinem Fax, entsprechende Rezepte zunächst liegen zu lassen und erst nach dem 15. Juli zu taxieren. Auch Stada will seine Preise senken – nur bei Nebivolol werde man knapp über dem Festbetrag bleiben, heißt es aus dem Unternehmen. Ratiopharm teilte ebenfalls mit, für das gesamte generische Sortiment (inklusive AbZ und CT) zum 1. Juli eine Anpassung auf das neue Festbetragsniveau vorgenommen zu haben. Aber auch hier gab es einen Übertragungsfehler – bei Telmisartan comp AbZ. Dieser werde zum 15. Juli korrigiert sein. Zu diesem Zeitpunkt wird es dann allerdings noch eine weitere Anpassung geben – und zwar über Festbetrag. Betroffen sind Eprosartan und Eprosartan comp von ratiopharm und CT. „Nach Abschluss der Verhandlungen mit Zulieferern ist inzwischen klar, dass für diese Produkte ein die Herstellungskosten deckender Preis auf Festbetragsniveau nicht möglich ist“, so ein Ratiopharm-Sprecher. Der niedrigste mögliche Preis führe ab Mitte Juli zu Zuzahlungen von fünf Euro bis 15 Euro.

Dexcel wollte sich auf Nachfrage der DAZ nicht äußern. Bei Betapharm blieb unsere Anfrage unbeantwortet.

GKV-Spitzenverband: Apotheker sollen beraten

Doch die ABDA erinnert daran, dass auch die einzelnen Kassen etwas tun können, um ihren Versicherten Aufzahlungen zu ersparen. Bei Arzneimitteln, über die sie Rabattverträge abgeschlossen haben, können sie einen Mehrkostenverzicht für ihre Versicherten aussprechen. Der GKV-Spitzenverband verweist seinerseits darauf, dass es im Fall der Fälle für Patienten oft die Möglichkeit gebe, auf andere Produkte oder Wirkstoffe umzusteigen. „Wir empfehlen den Patienten, in der Apotheke gezielt nach zuzahlungsbefreiten Medikamenten zu fragen. Auch für diese Beratung werden die Apotheker von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt“, heißt es in einem Statement des Spitzenverbands.

Pro Generika warnt vor weiterem Kellertreppeneffekt

Pro Generika mahnt indessen, dass es auch Folgen auf das Produktangebot hat, wenn Generikaunternehmen den enormen Preis- und Rabattdruck teilweise nicht mehr mitgehen können. Einer Umfrage des Verbandes zufolge werden seine Mitgliedsunternehmen bis Ende 2014 15 bis 30 Prozent ihrer Generika aus dem Vertrieb nehmen – der Abverkauf kann allerdings noch etwas länger dauern.

Zudem verweist Pro Generika darauf, dass infolge der Festbetragsabsenkungen eine hinreichende Versorgung der Versicherten mit zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln in einigen Wirkstoffgruppen nicht mehr möglich sein wird. Damit werde den gesetzlichen Vorgaben nicht genügt – denn nach dem SGB V müssen jedenfalls 20 Prozent der Verordnungen zum neuen Festbetrag verfügbar und auch eine hinreichende Versorgung mit zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln gewährleistet sein. Dies soll einen Kellertreppeneffekt vermeiden. Der GKV-Spitzenverband habe diese Argumente im Vorfeld jedoch nicht berücksichtigt. So seien etwa bei Candesartan (3,4 Mio. Verordnungen in den letzten zwölf Monaten) bislang 185 Präparate zuzahlungsfrei gewesen – seit dem 1. Juli sind es nur noch 61. Ein ähnliches Bild zeige sich bei Valsartan (2,7 Mio. Verordnungen in den letzten 12 Monaten). Hier standen zuletzt 182 Präparate zuzahlungsfrei zur Verfügung. Nun sind es nur noch 58. Auch bei den Protonenpumpenhemmern reduziere sich die Zahl der von der Zuzahlung freigestellten Präparate von 13 Prozent auf fünf Prozent. Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika, hat für das Vorgehen des GKV-Spitzenverbandes kein Verständnis: „Ignoranz ist ein schlechter Ratgeber für gute Entscheidungen.“

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