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Original oder Reimport?
Was ist bei der Abgabe zu beachten und welche Auswirkungen hat das sogenannte „Aut-idem-Urteil“?
Von Christina Dunkel und Dieter Drinhaus | Bei der Rezeptbelieferung spielt in der Apotheke täglich die Frage eine Rolle, ob anstelle eines Originalpräparates ein Reimport abzugeben ist. Dabei sind verschiedene gesetzliche Grundlagen zu beachten. Was im Einzelfall abzugeben ist, ist nicht immer leicht zu sagen und auch das sogenannte „Aut-idem“-Urteil des SG Koblenz vom 07.01.14 Az. S13 KR 379/13 sorgt eher für neue Verunsicherung.
Erstellt am 24.07.2014, 00:00 Uhr
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