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DAZ aktuell
Ein Jahr Nacht- und Notdienstfonds
DAV-Chef mit Umsetzung zufrieden
Das noch von der christlich-liberalen Regierung auf den Weg gebrachte Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) hatte den Fonds im vergangenen Jahr ins Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen. Ziel war es, über Zuschüsse für geleistete Nachtdienste vor allem Apotheken im ländlichen Raum zu stärken – denn sie sind häufiger in Dienstbereitschaft als Apotheken in der Stadt. Daher führen die Apotheken nun 16 Cent für jedes abgegebene Rx-Arzneimittel an den NNF ab. Dieser ermittelt dann Quartal für Quartal die auszuzahlende Pauschale. Das jährliche Ausschüttungsvolumen des Fonds hatte die Politik mit 120 Millionen Euro beziffert.
Die ABDA blickt jetzt auf ein aus ihrer Sicht erfolgreiches erstes Jahr zurück. Für drei Quartale hat der NNF die Pauschale schon an die Apotheken ausgezahlt. Dabei ist sie jedes Mal ein wenig angestiegen – im dritten Quartal lag sie bei knapp 270 Euro. Für das vierte Quartal seit Fondsgründung werden derzeit die notwendigen Daten erfasst. „Der Nacht- und Notdienstfonds übernimmt diese Aufgabe seit einem Jahr auf sehr professionelle und kostengünstige Art und Weise“, erklärt der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. „Im Gesundheitswesen ist der Fonds bereits heute eine anerkannte Institution und steht als erfolgreicher Dienstleister für Apotheken von Apotheken.“ Allerdings meint Becker, über die Höhe der Pauschale müsse noch einmal gesprochen werden. Mit den derzeitigen 16 Cent würden die von der Politik versprochenen 120 Millionen Euro nicht voll ausgeschöpft. Um dies zu erreichen müsste der Betrag auf 18 Cent erhöht werden. Und Becker geht noch weiter: Um nachträglich auch für das Jahr 2013 auf 120 Millionen Euro zu kommen, fordert er, den Betrag direkt auf 20 Cent zu erhöhen.
Auch Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) äußerte sich anlässlich des NNF-Geburtstags positiv: „Diese Pauschale leistet einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung der Apotheken im ländlichen Raum“. Gerade in einem Flächenland wie Bayern könne auf diese Weise eine flächendeckende Arzneimittelversorgung sichergestellt werden, so Huml. Die Pauschale helfe auch, den „gefährlichen Trend der Apothekenschließungen auf dem Land zu stoppen“. Um den Versorgungsauftrag zu erfüllen, benötigten die Apotheken „eine ausreichende und gerechte Vergütung“, erklärte die bayerische Gesundheitsministerin weiter – und stellte klar, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Rx-Arznei „kein Zuschussgeschäft“ sein dürfe.
Ganz reibungslos läuft es bei NNF allerdings noch nicht. Vor allem im Zusammenhang mit der Selbsterklärung kam es immer wieder zu Problemen. Der NNF beklagt, dass einige Apotheken diese nicht rechtzeitig beibringen – auf der anderen Seite gibt es Apotheken, die sich nicht erklären können, wo ihre an den NNF geschickten Sonderbelege verblieben sind.
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