Eine Frage der Dosis
In Absprache mit dem Apotheker soll der Heilpraktiker ein herzustellendes Medikament mit dem Namen „Sedativa Forte“ verordnet haben, dass neben homöopathischen Bestandteilen auch einen verschreibungspflichtigen Zusatz (Tetrazepam) beinhaltete, um die Wirkung der homöopathischen Substanzen zu verstärken. Die Kapseln sollten bei Unruhezuständen, Angsterkrankungen und Schlafstörungen helfen, heißt es in einer Mitteilung des OLG. In sechs Fällen soll „Sedativa Forte“ zwischen 2007 und 2008 an Patienten abgegeben worden sein, ohne dass diese von dem verschreibungspflichtigen Zusatz etwas wussten.