Eine Frage der Dosis

Gerichtsverfahren um Tetrazepam-Beimischung in homöopathischen Kapseln

BERLIN (jz) | Ein Gerichtsverfahren gegen einen niedersächsischen Heilpraktiker zieht sich in die Länge: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen Apotheker vor einigen Jahren dazu angestiftet zu haben, ein homöopathisches Mittel mit einer Tetrazepam-Dosis zu vermischen, die nur ein Arzt hätte verschreiben dürfen. Das Amtsgericht Aurich hatte den Heilpraktiker zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Auf seine Berufung sprach ihn das Landgericht frei – doch auf die Revision der Staatsanwaltschaft entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG), dass das Landgericht Aurich den Fall erneut verhandeln muss (Az. 1 Ss 9/14).

Eine Frage der Dosis

In Absprache mit dem Apotheker soll der Heilpraktiker ein herzustellendes Medikament mit dem Namen „Sedativa Forte“ verordnet haben, dass neben homöopathischen Bestandteilen auch einen verschreibungspflichtigen Zusatz (Tetrazepam) beinhaltete, um die Wirkung der homöopathischen Substanzen zu verstärken. Die Kapseln sollten bei Unruhezuständen, Angsterkrankungen und Schlafstörungen helfen, heißt es in einer Mitteilung des OLG. In sechs Fällen soll „Sedativa Forte“ zwischen 2007 und 2008 an Patienten abgegeben worden sein, ohne dass diese von dem verschreibungspflichtigen Zusatz etwas wussten.

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