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Von der Markteinführung zum Erstattungsbetrag
Die Frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel
Von Kirsten Sucker-Sket | Vor nicht allzu langer Zeit war Deutschland für forschende Pharmaunternehmen ein Traumland: Während die Arzneimittelpreise in den meisten anderen Staaten längst reguliert waren, konnten die Hersteller patentgeschützter Arzneimittel hierzulande den Preis für ihre Produkte selbst festlegen. Seit dem 1. Januar 2011 ist hiermit Schluss: Nur noch ein Jahr ab Markteinführung dürfen pharmazeutische Unternehmer den Preis ihrer Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff selbst frei bestimmen. In diesem einen Jahr muss sich ihr Präparat der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterziehen. Am Ende des Verfahrens soll ein Preis stehen, der den (Zusatz-)Nutzen des Arzneimittels widerspiegelt. Dieser Beitrag gibt in aller Kürze einen Überblick, was zwischen Markteinführung und dem Feststehen des sogenannten Erstattungsbetrags geschieht.
Erstellt am 14.08.2014, 00:00 Uhr
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