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DAZ aktuell
Dosierungsangaben auf jedes Rezept?
Sachverständigenausschuss empfiehlt Pflicht
In der Kurzfassung des Ergebnisprotokolls zur Sitzung der vergangenen Woche heißt es, der Ausschuss empfehle die Aufnahme folgender Ergänzungen in die AMVV: „Bei Arzneimitteln, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, sind Dosierungsangaben auf in Deutschland ausgestellten und eingelösten Rezepten verpflichtend einzutragen, es sei denn, es liegt dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung der ärztlichen Person vor.“
Die AMVV-Überarbeitung diene der Anpassung an die Richtlinie 2011/24/EU zu den Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, erklärte ein BfArM-Sprecher. Darin wird unter anderem bestimmt, dass auf Rezepten, die in einem anderen als dem Behandlungsmitgliedstaat eingelöst werden, die Dosierung anzugeben ist. Konkret fordert die Richtlinie „Maßnahmen, die darauf abzielen, die Verständlichkeit von Informationen für den Patienten bezüglich der Verschreibung und der darin enthaltenen Anweisungen für den Gebrauch des Produkts zu erleichtern, einschließlich der Angabe des Wirkstoffs und der Dosierung“.
Mehr Verantwortung für Apotheken
Im Falle einer Umsetzung des vom Sachverständigenausschuss abgegebenen Votums würde sich die neue Vorschrift an verschreibende Personen wenden, erklärte der Sprecher weiter. Sollten die Dosierungsangaben fehlen, wären Apotheker nicht verpflichtet, sie auf das Rezept zu schreiben – zumal sie die Dosierung unter Umständen gar nicht wissen könnten. „Allerdings ergäbe sich für den Apotheker durch das Mehr an Information zur Arzneimittelverordnung auch ein Mehr an Verantwortung (Kontrollfunktion, medication management).“
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