Anzeige
Anzeige
Rezepte vom Zahnarzt
Was zahlt die GKV?
„Zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehört die Verordnung von
Arzneimitteln nur dann, wenn sie im Zusammenhang mit einer zu
behandelnden Zahn-, Mund- oder Kieferkrankheit steht. Dies gilt auch,
wenn Zahnärzte, welche die Approbation als Arzt besitzen, im Rahmen der
vertragszahnärztlichen Versorgung tätig werden […].“
09.10.2014, 00:00 Uhr

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Sie haben noch keinen DAViD-Login?
Hier registrieren und diesen Artikel lesen.
(Bitte beachten Sie, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu.)
oder
Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.
(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Nächster Artikel
Zum Platzhirsch werden!
Lang vorbei ist die Zeit, als Kunden nur in ihrem bevorzugten Ladengeschäft einkauften. Ebenso lange ist es aber auch vorbei, dass Händler ihren Vertrieb über einen Aufsteller vor dem Ladengeschäft abwickelten. Ziel der Werbung war es seither, ein Maximum an Kunden auf ökonomisch vertretbare Weise über verschiedene Absatzkanäle neben dem Ladengeschäft zu gewinnen: Etwa über Flyer oder Kataloge, Außendienstmitarbeiter, Werbeaktionen und vieles mehr.
Es wurden keine Inhalte gefunden, die den Filterkriterien entsprechen.
Anzeige
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung