Aus den Ländern

Hennrich: Gesetz gegen Nullretax kommt

Aussprache mit Apothekern in Karlsruhe

cae | Der Berichterstatter für Arzneimittel und Apotheken im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags, Michael Hennrich (CDU), lehnt Nullretaxationen bei Formfehlern ab. Bei einem Treffen mit Apothekern des LAV Baden-Württemberg am 1. Oktober in Karlsruhe sagte er, dass er bei der Lösung dieses Problems mit der SPD zusammenarbeite.

Vorsatz und Fahrlässigkeit sollen die Kriterien sein

Hennrich erklärte, er wolle bis zum Jahresende einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Sozialgesetzbuches erarbeiten. Wenn es bei den parlamentarischen Beratungen keine Verzögerungen gibt, könne das Gesetz Mitte 2015 in Kraft treten. Um die Regelungen im Gesetz möglichst präzise zu fassen und im Alltag möglichst viele Fälle abzudecken, benötige er bis in den November hinein die Zuarbeit von Apothekern und deren Standesvertretungen.

Foto: LAV BW
Michael Hennrich (re.) tauschte sich in Karlsruhe mit Apothekern aus. Neben ihm: Tatjana Zambo und Michael Hofheinz.

Krankenkassen sollten, so Hennrich, künftig Retaxationen bei Formfehlern nur noch dann aussprechen dürfen, wenn die Rezepte vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch beliefert wurden. Dabei sei entscheidend, wer die Beweislast zu tragen hat. Hennrich kann sich vorstellen, die Krankenkassen zu einer Fehlertoleranz für Formfehler, die nicht vorsätzlich und grob fahrlässig sind, per Quote zu verpflichten. Es sei auch daran zu denken, die Praxissoftware der Ärzte zu optimieren, damit sie möglichst fehlerfreie Rezepte ausstellt.

Das geplante Versorgungsstruktursicherungsgesetz könnte Ärzte zum Ausstellen und Apotheker zur Entgegennahme von elektronischen Rezepten verpflichten. Große Auseinandersetzungen mit den Ärzten seien hinsichtlich der Entlassmedikation zu erwarten, so Hennrich. Weil die Ärzte mit dem Dispensierrecht drohen, riet er den Apothekern, dieses Thema möglichst niederschwellig zu behandeln.

Erhöhung der Vergütungen

Bezüglich einer besseren Vergütung wollte Hennrich keine Versprechungen machen. Hier komme es immer ganz auf die Kassenlage an. Seiner Meinung nach ließen sich am ehesten eine Anhebung der Rezepturvergütung und der Betäubungsmittelgebühr sowie die Aufstockung des Notdienstfonds mindestens auf die zugesagten jährlichen Mittel von 120 Millionen Euro durchsetzen.

Aufgrund der guten Kassenlage haben die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition vereinbart, in dieser Legislaturperiode keine weiteren Einsparungen beim Großhandel vorzunehmen, welche dieser auf die Apotheken abwälzen könnte. Auch an der Vergütungsstruktur des Großhandels solle nichts geändert werden.

Hennrich setzt sich für die von der Apothekerschaft geforderte Abschaffung der Reimportquote ein und hat diesbezügllich einen Brief an den Bundesgesundheitsminister geschrieben.

Notdienstregelung

Um die Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern im Notdienst zu verbessern, hält Hennrich – anders als Bundesgesundheitsminister Gröhe – keine gesetzliche Regelung für nötig. Er will der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg vorschlagen, gemeinsam mit den Apothekern eine Lösung zu finden. LAV-Vorstandsmitglied Tatjana Zambo sagte, dass es bei der besseren Verzahnung im Notdienst nur um Lösungen gehen könne, die alle Apotheken einbeziehen: „Jede Apotheke muss Notdienst machen.“ Ihr Kollege Michael Hofheinz, Karlsruhe, ergänzte, gemeinsame Notdienstbezirke seien schwierig bis gar nicht zu realisieren, und betonte: „Der Notdienst muss in der Fläche bleiben.“ 

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