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Arzneimittelrecht
Vom Hersteller zum Patienten
Vertrieb von Arzneimitteln und Vertriebsabgrenzung
Als „Ware besonderer Art“ sollen Arzneimittel nicht in unbegrenzter Menge und zur freien Auswahl verfügbar sein. Ihr Vertrieb verlangt eine sachkundige Handhabung, und die Aushändigung an die Patienten sollte stets mit einer speziellen Beratung verbunden sein. Wer sind die Beteiligten an der Arzneimitteldistribution, und welche Vorschriften müssen sie beachten?
Von Helga Blasius
13.11.2014, 00:00 Uhr

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