Von der Abmahn-Welle zum Rinnsal?

Dubioses Apotheker-Anwalt-Duo – Chronologie einer schamlosen Massenabmahnung

BERLIN (ks) | Letzte Woche sorgten der Leipziger Rechtsanwalt Christoph Becker und sein Mandant, der Apotheker Hartmut Wagner aus Schwäbisch Hall, in vielen Apotheken für große Unruhe: Sie verschickten tausende Abmahnschreiben an Apotheken in ganz Deutschland und forderten vierstellige Geldsummen von ihnen ein. Die Vorwürfe sind jedoch weitestgehend abstrus und haltlos. Mittlerweile rudern Wagner und Becker mächtig zurück.

Von der Abmahn-Welle zum Rinnsal?

Über ein „Rundfax“ vom 6. Dezember erklärte der Anwalt, alle von ihm gesetzten Fristen seien „ausgesetzt“. Angeblich sollten diese Woche „zentrale Vergleichsverhandlungen mit den Apothekerverbänden und anderen großen Beteiligten stattfinden“. Eine Information der Medien und eine Einladung erfolge durch die Apothekerverbände, so Becker. Bis DAZ-Redaktionsschluss lag jedoch weder eine Medieninformation noch eine Einladung durch die Verbände vor. Zudem: Für solche „Verhandlungen“ sehen die von betroffenen Apothekern betrauten Anwälte und das von der Abmahnwelle besonders in Mitleidenschaft genommene Gesundheitsportal apotheken.de keinerlei Anlass. „Es gibt keinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch, der vorliegend geltend gemacht und über den verhandelt werden könnte“, sagt Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank (Kanzlei Dr. Saalfrank, Köln), der neben Dr. Timo Kieser (Rechtsanwälte Oppenländer Stuttgart) für betroffene apotheken.de-Kunden die außergerichtliche Korrespondenz übernommen hat. „Es kann höchstens darum gehen, dass Herr Becker Wege aufzeigt, wie er den eingetretenen Schaden wiedergutmacht.“

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