Von der Abmahn-Welle zum Rinnsal?
Über ein „Rundfax“ vom 6. Dezember erklärte der Anwalt, alle von ihm gesetzten Fristen seien „ausgesetzt“. Angeblich sollten diese Woche „zentrale Vergleichsverhandlungen mit den Apothekerverbänden und anderen großen Beteiligten stattfinden“. Eine Information der Medien und eine Einladung erfolge durch die Apothekerverbände, so Becker. Bis DAZ-Redaktionsschluss lag jedoch weder eine Medieninformation noch eine Einladung durch die Verbände vor. Zudem: Für solche „Verhandlungen“ sehen die von betroffenen Apothekern betrauten Anwälte und das von der Abmahnwelle besonders in Mitleidenschaft genommene Gesundheitsportal apotheken.de keinerlei Anlass. „Es gibt keinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch, der vorliegend geltend gemacht und über den verhandelt werden könnte“, sagt Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank (Kanzlei Dr. Saalfrank, Köln), der neben Dr. Timo Kieser (Rechtsanwälte Oppenländer Stuttgart) für betroffene apotheken.de-Kunden die außergerichtliche Korrespondenz übernommen hat. „Es kann höchstens darum gehen, dass Herr Becker Wege aufzeigt, wie er den eingetretenen Schaden wiedergutmacht.“