Umstrittene Arzneimittelpläne

Anhörung im Gesundheitsausschuss: Bestandsmarkt und Erstattungsbeträge im Fokus

BERLIN (ks) | Die Arzneimittelpreise sollen im Zaum gehalten und die Nutzenbewertung von patentgeschützten Arzneimitteln des Bestandsmarkts beendet werden. Darum geht es im Wesentlichen im Entwurf der Regierungsfraktionen für das 14. SGB V-Änderungsgesetz. So soll der gesetzliche Herstellerabschlag auf sieben Prozent erhöht und das Preismoratorium bis Ende 2017 verlängert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe zu übertragen, die Substitutionsausschlussliste zu erstellen. Am 12. Februar befragten die Mitglieder des Bundestags-Gesundheitsausschusses bei einer öffentlichen Anhörung die geladenen Sachverständigen zu den Plänen. Wie gewohnt, schätzten diese die Vorhaben höchst unterschiedlich ein.

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