Foto: MH – Fotolia.com

Steuerberaterwechsel

Das war’s dann …

Wann man seinen Steuerberater wechseln sollte

Gerade zum Jahreswechsel finden häufiger Mandatswechsel statt. Der Apotheker wechselt seinen Steuerberater sogar nach langjähriger Zusammenarbeit in der Regel nur, wenn er mit den Leistungen seines Steuerberaters nicht zufrieden ist. |
Von Bernhard Bellinger

Im Kern sind die am meisten genannten Gründe für Unzufriedenheit folgende:

  • Ohne jede Vorwarnung hat mich eine kurzfristig zu begleichende, hohe Steuernachzahlung überrascht.

  • Bei einer Betriebsprüfung habe ich hohe Beträge nachzahlen müssen, obwohl ich mir nichts vorzuwerfen habe. Die Schuld lag aus meiner Sicht bei meinem mit modernen Prüfungstechniken überforderten Steuerberater.

  • Mein Steuerberater verwurstet durch seine Angestellten nur meine Belege. Bei Besprechungen liest er mir nur meine Bilanz vor. Zu meiner Branche hat er keine Kenntnisse.

  • Ich erhalte von meinem Steuerberater keine betriebswirtschaftlichen, apothekenbezogenen Impulse, die meine wirtschaftliche Situation nach vorne brächten.

  • Ich möchte von meinem Steuerberater aktiv umfassend beraten werden, nicht nur im Steuerrecht.

  • Ich habe keinen persönlichen Draht zu meinem Steuerberater.

Sind dies die Kritikpunkte, wechselt der Apotheker regelmäßig zu Spezialisten seiner Branche – und sollte es auch. Als Spezialist sollte sich aber nur bezeichnen, wer mindestens 20 Apotheken als Mandanten betreut.

Wechseln, aber wohin?

Will der Apotheker den Steuerberater wechseln, stellt sich die spannende Frage: Wohin? Die Steuerberatungskanzleien haben sehr unterschiedliche Strukturen und Unternehmensphilosophien:

Großkanzlei. Die sehr großen Kanzleien mit zahlreichen Niederlassungen werden von Apothekern angesteuert, wenn Größe für sie die Vermutung begründet, gut aufgehoben zu sein. Tatsächlich verarbeiten die sehr großen Kanzleien sehr viele Informationen, die Apothekenbezug haben. Dort sind die Netzwerke, die für einen Apotheker vorteilhaft sind, fraglos auch am größten. Andererseits nimmt mit wachsender Größe der spezialisierten Kanzlei auch eine Anonymisierung zu. Man fühlt sich manchmal als einer von vielen, wünscht aber in Wirklichkeit, dass das geballte Know-how dieser Großkanzlei einen individuellen Zuschnitt für den einzelnen Mandanten bekommt, will im angemessenen Rahmen wichtig genommen werden. Das hängt bei den sehr großen Kanzleien im Wesentlichen davon ab, wie gut der Mitarbeiter in der Niederlassung ist.

Mittelgroße Kanzleien. Mittelgroße Kanzleien könnte man bei mehr als 50 Apothekern als Mandanten ansiedeln. Hier sind die Netzwerke ebenfalls ausgeprägt. Der Mandantenstamm ist überschaubar und garantiert im Zweifel auch individuelle Betreuung. Wer auf ein individuelles Mandatsverhältnis mit partnerschaftlichem Charakter Wert legt, ist hier wahrscheinlich am besten aufgehoben. Die mittelgroßen Kanzleien sind durch ihre Netzwerkverbindungen in der Regel so gut informiert, dass sie dem Apotheker wertvolle Tipps geben können. Die qualitativ starken Kanzleien unter den mittelgroßen Kanzleien betreiben auch von sich aus Forschung für ihre Spezial-Klientel und können deshalb auch innovative Impulse setzen. Durch die Schwerfälligkeit der hierarchischen Strukturen der Großkanzleien mit Niederlassungen kommen dort innovative Ideen häufig später, weil sie erst intern „durch die Instanzen“ müssen. Wegen der Finanzkraft der großen Kanzleien kann aber von dort in akzeptierte Ideen auch im größeren Stil investiert werden. Es gilt aber das grundsätzliche Prinzip, dass gerade die sehr großen Kanzleien häufig dazu mutieren, sich selbst zu verwalten. Deswegen hängt ihre Innovationskraft massiv davon ab, wer an den strategischen Positionen der Großkanzleien Entscheidungen trifft und ob sein Motto „Bewegen“ oder „Bewahren“ ist.

Kleine Spezialkanzleien. Die Kanzleien mit zwischen 20 und 50 Apothekern als Mandanten machen in der Regel einen durchaus guten Job. Bedingt durch die geringe Unternehmensgröße legen sie häufig großen Wert auf die maximale persönliche Unterstützung ihrer Klientel. Was hier an Informationen aus Netzwerkkontakten fehlt, wird häufig wettgemacht durch individuellen Einsatz. Mittel für Forschungsprojekte zugunsten der Apotheker fehlen hier aber regelmäßig mangels Masse der Zielgruppe.

Nicht spezialisierte Kanzleien. Einen Steuerberater, der nicht auf eine Apotheke spezialisiert ist, sollte sich ein Apotheker nur leisten, wenn er den Steuerberater eigentlich ausschließlich dafür braucht, Belege zu Steuererklärungen verarbeitet zu bekommen. Es sind durchaus sehr autarke, kaufmännisch brillante Apotheker denkbar, die nach ihrer Meinung aus der Partnerschaft mit einem Steuerberater zu wenig Honig ziehen könnten. Dieser Teil der Apotheker sucht mitunter die billigste (nicht preiswerteste …) Lösung für die Erledigung seiner steuerlichen Pflichten. In der Summe wird sich aber fast jeder Apotheker bei einem unspezialisierten Steuerberater schlechter stellen als bei einem auch nur gering spezialisierten.

Vorteile spezialisierter Kanzleien

Steuerberater mit apothekenspezifischem Know-how sind für den Apotheker auch ein Frühwarnsystem. Ob sich eine Apotheke im äußeren oder inneren Betriebsvergleich fehlentwickelt, sieht ausschließlich ein Spezialist früh – und damit häufig noch rechtzeitig. Insbesondere sieht ein aufmerksamer Steuerberater, ob sich Defizite in einer Apotheke aufbauen. Erreichen der Rohertrag oder zentrale Kosten eine kritische Größe, wird ein guter Steuerberater nachfassen und bei Schwindsucht im Rohertrag auch nach technischen Möglichkeiten suchen und sie anwenden, um die Daten des Warenwirtschaftssystems auf Plausibilität digital zu verproben.

Der Aufbau interner Kontrollsysteme wird zukünftig an Bedeutung gewinnen, zumal die Finanzverwaltung immer mehr auf Schaffung dieser Systeme drängt. Das kann nur ein Steuerberater, der fundierte Kenntnisse von den Warenwirtschaftssystemen der Apotheker hat.

Grundsätzlich gilt, dass ein Apotheker mit seinem Steuerberater in einer Partnerschaft leben muss, von der beide Seiten profitieren und die als ebenso funktionierend wie angenehm empfunden wird, insbesondere durch wechselseitigen Respekt und ein Gespür für die Bedürfnisse des Gegenübers. Stimmt die „Chemie“ zwischen Apotheker und Steuerberater nicht, sollte jede Seite konsequent bestrebt sein, das Mandatsverhältnis zu beenden. So, wie der Steuerberater darauf achten sollte, seinen Mandanten mit Kompetenz und guten Ideen zu begeistern, machen umgekehrt Mandatsverhältnisse keinen Sinn, bei denen der Apotheker permanent versucht, Dienstleistungen seines Steuerberaters zu Selbstkosten zu bekommen. Ein guter Steuerberater lehnt solche Mandate ab. Nichts ist für einen Mandanten nämlich ineffektiver als ein Steuerberater, der sich permanent über seinen knauserigen Kunden ärgert. Wer aber als Apotheker angemessen zahlt, darf auch etwas erwarten. Je höher das Honorar, umso ein höheres aktives Leistungsniveau des Steuerberaters darf erwartet werden.

Grundsätzlich gilt weiter: Ein guter Steuerberater bringt bei einem Apotheker sein Honorar wieder herein, indem er den Apotheker permanent so positioniert, dass die Gewinnsteigerungen und/oder Verlustvermeidungen sich in einer gesunden Relation zu den Gebühren des Steuerberaters bewegen. Die exzellent auf Apotheker spezialisierten Steuerberater dürften es durchaus sogar schaffen, bei dem Apotheker Vorteile zu setzen, die mitunter der kompletten Gebührenhöhe entsprechen.

Was ist im Preis drin?

Wichtig ist auch, was „im Preis drin“ ist. Ist ein Steuerberater so billig, weil er jede Kleinigkeit gesondert abrechnet? Bringt der Steuerberater ein eigentlich defizitäres Honorar dadurch in den Profit, dass er über die Beratungsperipherie abkassiert?

Unangenehmen Überraschungen kann der Mandant aus dem Weg gehen, indem er bei Mandatsbeginn danach fragt, was drin ist und was das kostet, was nicht drin ist.

Rundschreiben sind für den Mandanten werthaltig, wenn sie ihn betreffen. Hier kommt es aber nicht auf Häufigkeit an, sondern auf den Inhalt. Zu wichtigen, berufsbezogenen Fragen muss ein Apotheker zeitnah informiert werden.

Vorträge. Bei Vorträgen ist darauf zu achten, wofür sie gehalten werden: Geht es primär um die Information des Mandanten, die Akquise neuer Mandanten oder um beides?

Vorträge, die primär die Information der Mandanten zum Ziel haben, sind mandantenexklusiv, weil sie Wettbewerbsvorteile bringen sollen. Hier liegt der Fokus auf der Verschaffung eines Informationsvorteils. Diesen Vorträgen muss man anmerken können, dass die Position des Mandanten im Wettbewerb zu anderen Apotheken besser justiert wird. Das gilt insbesondere für betriebswirtschaftliche Themen. Aber auch zutreffende Marktprognosen gehören hierher, wenn sie dem Apotheker ermöglichen, sich rechtzeitig klug zu positionieren, z.B. sich gezielt antizyklisch zu verhalten. Solche Vorträge sollten optimale Informationen enthalten, die man ansonsten nicht bekommt, insbesondere im Bereich der Innovation. Außerdem sollten sie Informationen apothekenspezifisch zusammenfassen, die der Apotheker sich in vertretbarer Zeit selbst so nicht verschaffen könnte. Das setzt voraus, dass der Steuerberater mindestens sechs der einschlägigen Apotheken-Fachzeitschriften und Newsletter liest.

Vorträge, die der Akquise neuer Mandanten gelten, erkennt man simpel daran, dass sie öffentlich sind, die Kanzlei in den Vordergrund stellen, die Teilnahmegebühr regelmäßig gering ist und sich der Kanzleiinhaber primär um die Gäste kümmert, die er nicht kennt. Leider ist mitunter das Niveau dieser Vorträge nicht berauschend, da die Vorträge nur Medium zum Kontakt mit potenziellen Neukunden sind. Hier sind „come together mit Schnittchen“ nach dem Vortrag üblich, um Zeit für ein Akquisegespräch zu generieren. Auch Banken verfahren häufig nach diesem Jagd-Muster.

Vorträge, die sowohl der Information als auch der Akquise dienen, sind durchaus verbreitet, haben aber für den Mandanten nur einen reduzierten Wert, da er die Information nicht exklusiv bekommt. Im schlimmsten Fall hat sein Konkurrent den Vortrag gehört, während er selbst durch einen Notdienst verhindert war. Hier positionieren sich Kanzleien am Markt und setzen mit ihrem Know-how „Duftmarken“ – ohne allerdings primär ihrem Mandanten zu dienen. Gleichwohl ist die Teilnahme an diesen Veranstaltungen durchaus empfehlenswert.

Qualifizierte Begleitung einer digitalen Betriebsprüfung. Hier wird im Markt mehr an Know-how behauptet, als häufig existiert. Ab den mittelgroßen Kanzleien darf man Spezialkenntnisse erwarten, bei kleinen Spezialkanzleien mitunter, bei nicht spezialisierten Kanzleien gar nicht. Bedingt durch das enorme technische Aufrüsten des Fiskus ist es für einen Apotheker manchmal unerlässlich, einen Berater mit routinierten Kenntnissen von Prüfersoftware und Strukturkenntnissen der Apothekensoftware an seiner Seite zu wissen. Andernfalls sollte man die Kenntnisse im Bedarfsfall frühzeitig extern einkaufen. Besser ist jedoch, wenn diese Spezialkenntnisse des Steuerberaters präventiv mit dem Apotheker umgesetzt werden.

Juristische Beratung. Viele Mandanten wünschen „Beratung unter einem Dach“. Liegen steuerliche und juristische Beratung in einer Kanzlei, vielleicht sogar in einer Person, werden unliebsame Überraschungen aus dem anderen Rechtsgebiet vermieden. Vorsicht ist zu empfehlen, wenn reine Steuerberater Verträge „besorgen“. Dass hier kein Versicherungsschutz besteht, ist den wenigsten Mandanten bekannt. Ob ein anderer Vertrag passt oder nicht passt, kann regelmäßig nur ein Jurist beurteilen, der wohl kaum einen Vertrag identisch zweimal verwenden würde.

Anlageberatung. Viel Schindluder wird im Markt leider bei der Anlageberatung durch einige Steuerberater getrieben. Immer wieder fallen Steuerberater damit auf, zu Kapitalanlagen geraten zu haben, für die sie Provisionen kassierten. Ein seriöser Steuerberater wird nie eine Provision annehmen, selbst wenn sie ihm angeboten wird. Kein Steuerberater ist ernsthaft in der Lage, einen von einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierten Anlageglanzprospekt in vertretbarer Zeit zu prüfen. Ein Steuerberater sollte sich eher darauf konzentrieren, falsche Anlagevorschläge auszusortieren und die Beratung zu den anderen Anlagevorschlägen denen zu überlassen, die sich zu Recht ein Urteil zutrauen.

Wie soll man sich entscheiden?

So banal es klingen mag: Fragen Sie das Leistungsspektrum ab, klären Sie den Preis (der teuerste Berater kann gleichwohl für den Apotheker der günstigste sein) und dann – lassen Sie Ihren Bauch entscheiden! Die Entscheidung rein nach dem billigsten Preis hingegen war in den seltensten Fällen die beste. Das weiß ein Apotheker schon von seinem eigenen Sortiment. 

Autor

Dr. Bernhard Bellinger, Kanzlei Dr. Bellinger, Heinrich- Heine-Allee 30, 40213 Düsseldorf, info@bellinger.de

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.