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Finanzierung

Fit für die Zukunft

Investitionen – wie finanzieren?

Wer eine Apotheke langfristig erfolgreich führen will, muss regelmäßig in deren Erscheinungsbild und Ausstattung investieren. Gerade, wenn umfangreichere Maßnahmen anstehen, ist oftmals die Finanzierung durch eine Bank gefragt. Welche Möglichkeiten dem Apotheker dafür zur Verfügung stehen und nach welchen Kriterien Banken auch unter erschwerten Rahmenbedingungen Kredite gewähren, erläutert der nachfolgende Beitrag. | Von Norbert Steffens

Heute eine oder mehrere Apotheken zu führen, stellt den Apotheker mehr denn je vor große Herausforderungen. Neben den pharmazeutischen Themen erfordern immer neue Rahmenbedingungen stetige Veränderungen in den Räumlichkeiten, bei der Ausstattung oder der Vorratshaltung. Hinzu kommen Grundüberlegungen zum derzeitigen Standort oder zur Verlegung der Apotheke – etwa in ein nahes neu geschaffenes Einkaufscenter oder zentraler in einen neu entstandenen Stadtteilkern. Nicht zuletzt kann zur Erweiterung des eigenen Sortiments und Dienstleistungsangebots eine größere Offizinfläche mit mehr Kassenplätzen nötig werden, um zusätzliche Verkäufe in der Frei- oder Sichtwahl abwickeln zu können.

Jede noch so gute Investitionsidee muss gleichwohl rentabel sein, d.h., bei der Entscheidung sollte das Machbare im Vordergrund stehen, nicht das Wünschenswerte. Gerade die Anschaffung technischer Geräte, etwa eines Kommissionierers, verursacht hohe Kosten, die im Alltagseinsatz erst einmal verdient werden wollen. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit stellt sich umso mehr, wenn der Apotheker die Mittel, die er für die Anschaffung benötigt, über eine Bank finanziert. Denn der Kredit muss in jedem Fall bedient werden – auch wenn die Investitionen nicht den gewünschten Ertrag erzielen. Bei der Entscheidung über die Investition müssen zudem Folgekosten wie Personalkosten, Versicherungsprämien etc. eingeplant werden.

Bei der Finanzierung selbst ist dann auf Nutzungskongruenz zu achten, d.h. die Finanzierungsdauer sollte ungefähr mit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Investition übereinstimmen. Denn werden beispielsweise langfristige Investitionen wie Apothekenausstattung oder Umbaumaßnahmen kurzfristig finanziert, können irgendwann Liquiditätsengpässe entstehen. Aus demselben Grund sollte das angeschaffte Wirtschaftsgut aber auch nicht schon während der Darlehenslaufzeit durch Neuanschaffung ersetzt werden müssen. Zur Information über die Nutzungsdauer dienen die Abschreibungstabellen des Finanzamtes.

Staatliche Kreditangebote einbeziehen

Grundsätzlich stehen verschiedene Finanzierungsformen zur Verfügung. Da sind zuerst öffentliche Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Fördergelder der jeweiligen Landesbanken zu nennen. Diese werden über die Hausbank beantragt. Hierbei sollte u. a. der KfW-Unternehmerkredit berücksichtigt werden. Die Konditionen sind gestaffelt nach verschiedenen Preisklassen, die sich u.a. aus dem Rating der Hausbank (s.u.) ableiten lassen. Zu beachten ist, dass öffentliche Mittel vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags beantragt werden müssen. Die Investitionen sind zudem bei jeder (Teil-)Zahlung nachzuweisen.

Steuervorteile nutzen

Neben staatlichen Krediten stehen dem Apotheker die Darlehen seiner Hausbank zur Verfügung. Diese lassen sich flexibel ausgestalten. Dabei sollte u.a. mit dem Steuerberater erörtert werden, inwieweit die Möglichkeit genutzt werden kann, Sollzinsen von betrieblich veranlassten Investitionsdarlehen während der gesamten Laufzeit als Betriebsausgaben abzusetzen. Statt solche steuerlich relevanten Kosten mit jeder Tilgung zu reduzieren, kann es z.B. mehr Sinn machen, die dafür verwendeten Beträge alternativ einzusetzen.

Dazu wählt man für die Finanzierung der Investitionen ein Zinszahlungsdarlehen (endfälliges Darlehen) aus. Bei dieser Form des Kredits wird die Darlehensschuld in einer Summe am Ende der Laufzeit in kompletter Höhe zurückgeführt. Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich damit auf die Zinszahlungen. Die für die Tilgung vorgesehene Liquidität hingegen wird separat angespart, z.B. in Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentsparverträgen. Bei Fälligkeit des Darlehens wird das dann zur Verfügung stehende Kapital für die Tilgung der Schulden verwendet.

Bei der Auswahl der Anlageform sollte darauf geachtet werden, dass man mit dem angesammelten Betrag das Darlehen in jedem Fall ablösen kann. So erspart man sich – etwa bei Börsenschwankungen – ein böses Erwachen am Ende oder Albträume während der Laufzeit.

Neben den endfälligen Darlehen gibt es als weitere Finanzierungsarten Tilgungs- und Annuitätendarlehen. Bei ersteren bleibt die Tilgung über die gesamte Darlehenszeit konstant mit der Folge, dass der finanzielle Freiraum im Laufe der Zeit steigt, da der auf die Restlaufzeit berechnete Sollzinsanteil im Zeitverlauf sinkt. Wer eine konstante Ratenzahlung anstrebt, für den eignet sich ein Annuitätendarlehen. Dies kommt in der Regel aber vor allem im privaten Bereich zum Einsatz, beispielsweise bei der Baufinanzierung.

Kein Darlehen ohne Sicherheiten

Eine Voraussetzung dafür, dass die Bank einen Kredit gewährt, ist die Bereitstellung von Sicherheiten. Hierbei sollten hauptsächlich beruflich bedingte Ansprüche eingesetzt werden. Denn wenn eine Kreditentscheidung vor allem dadurch abgesichert wird, dass die Apotheke ausreichend Erträge erzielt und nachhaltig wirtschaftet, ist gewährleistet, dass Apotheker und Bank von dem Investitionsvorhaben überzeugt sind. Kreditentscheidungen allein davon abhängig zu machen, dass schnell verwertbare Sicherheiten, z.B. die Belastung des Eigenheims, vom Apotheker angeboten werden, ist aus demselben Grund hingegen eher bedenklich.

Gängige Sicherheiten sind Ansprüche gegen das Apothekenrechenzentrum, die Sicherungsübereignung der Apothekeneinrichtung/des Warenlagers – wobei ein eventueller Verkaufserlös bei zwischenzeitlicher Veräußerung durch den Apotheker berücksichtigt werden sollte –, die Übertragung des Todesfallschutzes (Risikolebensversicherung) in Darlehenshöhe und gegebenenfalls die Bürgschaft des Ehepartners.

Finanzkrise: Kommt es zu einer Kreditklemme?

Als Reaktion auf die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise, die zu Schieflagen bei zahlreichen Banken führte, haben die staatlichen Aufsichtsbehörden die regulatorischen Vorschriften für Kreditinstitute deutlich verschärft. Seitdem fürchten viele Unternehmen, dass Banken bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit strengere Kriterien anlegen und die Möglichkeit, an Geld für Investitionen zu kommen, sich rapide verschlechtert. Insbesondere der Begriff „Basel III“ gilt als Synonym für eine drohende Kreditklemme. Wird es dazu kommen?

Tipps für die Investitionsplanung und -finanzierung

  • Vor jeder Investitionsentscheidung deren Wirtschaftlichkeit hinterfragen. Vor allem bei größeren Investitionen sind Planrechnungen oder Businesspläne unabdingbar. Inhalte: Zusammenfassung des Vorhabens, Beschreibung der Geschäftsidee und der Investition, Analyse des Marktes, die geplante Apothekenstrategie, gegebenenfalls weiterführende Personalplanung, Chancen und Risiken, Finanzbedarfsplanung

  • Laufzeit von Investitionen und Finanzierung fristenkongruent gestalten, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

  • Für die Finanzierung neben dem Hausbankdarlehen auch öffentliche Mittel nutzen.

  • Nach Rücksprache mit dem Steuerberater die Tilgung der Kredite nach steuerlichen Gesichtspunkten gestalten.

  • Angesichts derzeit niedriger Sollzinsen Darlehen mit langer Sollzinsbindung wählen.

  • Durch regelmäßiges Einreichen relevanter Unterlagen und aktive Kommunikation mit der Hausbank Rating optimieren und Kreditkosten für die Apotheke senken.

Vom Grundsatz her definiert Basel III schrittweise wachsende, qualitative und quantitative Ansprüche der Aufsichtsbehörden an Eigenkapital, das Banken – beispielsweise für vergebene Kredite – vorhalten müssen. Darüber hinaus wurden auch die für Banken geltenden Liquiditätsvorschriften deutlich verschärft.

Konkret legen die Eigenkapitalvorschriften fest, in welchem Umfang Banken eingegangene Risiken und damit auch Kredite mit Eigenkapital zu unterlegen haben. Wie groß der prozentuale Anteil am Kreditvolumen ist, hängt von der Höhe des Risikos ab. Um dieses zu ermitteln, werden spezielle Ratings eingesetzt, die wie Schulnoten abgestuft Auskunft über die Ausfallwahrscheinlichkeit von Darlehen eines einzelnen Kunden geben. Dabei werden auch die hinterlegten Sicherheiten berücksichtigt.

Je nach Ergebnis des Kreditratings muss die Bank mehr oder weniger Eigenkapital hinterlegen. Diese Vorschriften tragen dazu bei, dass Darlehen mit guten Ratings tendenziell leichter zu erhalten sind und den Kunden zu günstigeren Konditionen zur Verfügung gestellt werden können als solche mit schlechterer Beurteilung.

Um die Auswirkungen der verschärften Eigenkapitalvorschriften auf den Mittelstand abzumildern, wurde ein entsprechender Kompromiss für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zu denen auch die Apotheken zählen, beschlossen. Der Kompromiss sieht vor, dass Darlehen von Banken an diese Kundengruppe – beispielsweise im Vergleich zu Krediten an große Konzerne – tendenziell mit weniger Eigenkapital zu hinterlegen sind.

Kreditinstitute verfügen in der Regel über verschiedene eigenentwickelte oder von professionellen externen Dienstleistern eingekaufte Ratingverfahren, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Einführung geprüft und abgenommen wurden. Hat eine Bank viele Kundenbeziehungen und besondere Marktkenntnisse in einer speziellen Branche, kann für dieses Geschäftsfeld eine genauere Einschätzung des Risikos vorgenommen werden.

Andernfalls werden pauschalere, branchenübergreifende Ratingverfahren genutzt, bei denen z.B. die gleichen Parameter für die Einstufung von Krediten an Apotheker wie an andere Gewerbetreibende angesetzt werden. Dies kann für den Apotheker zu unterschiedlichen Einstufungen je nach Kreditinstitut führen. Es liegt auf der Hand, dass Kunden mit einer guten Bonität umso bessere Kreditkonditionen bekommen, je differenzierter die Ratingverfahren sind.

Einflussfaktoren auf das Rating

Entscheidend für das Rating sind stets die vergangenen und aktuellen Einkommensverhältnisse des Antragstellers und ein fundierter Ausblick in die Zukunft. Maßgeblich hierfür sind die Steuererklärung und der Steuerbescheid sowie die letzte Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Apotheke sowie eine zeitnahe betriebswirtschaftliche Auswertung. Apotheker sollten zudem wichtige Informationen zur Wareneinsatzquote geben können. Hier sind u.a. Auskünfte zu Warenbestandsveränderungen, neuen Einkaufskonditionen im Rx- und OTC-Bereich, zum Verhältnis des Verkaufs im Rx- zu dem im OTC-Bereich sowie zu Durchschnittspreisen der Fertigarzneimittel und Hochpreisern erforderlich. Nur so kann sich der Banker ein umfassendes Bild zu den vorgelegten Einkommensunterlagen machen.

Genauso wichtig ist die Schilderung des Apothekers zu seinen Zielen und Plänen, speziell bei einer geplanten Verlagerung der Apothekenräume oder der Eröffnung einer Filiale. Hier bedarf es neben detaillierten Planrechnungen weiterer Informationen zum Stadtviertel, zur Konkurrenz und den Ideen für Marketingmaßnahmen.

Nicht zuletzt spielen für das Rating auch persönliche Fragen eine wichtige Rolle. Wie ist der Familienstand? Sind gegebenenfalls Unterhaltsleistungen zu erbringen? Welche privaten Verträge binden laufend Liquidität? Sind Steuerzahlungen regelmäßig erfolgt? Wie alt ist der Kreditnehmer? Sind die Darlehenslaufzeiten auf das erwerbsfähige Alter abgestellt oder gibt es vielleicht schon vereinbarte Nachfolgeregelungen? Welche Vermögen oder Schulden hat der Kunde ansonsten? Barsicherheiten wie Depot-, Konto- oder Bausparguthaben bzw. Rückkaufwerte bei Lebensversicherungen verbessern das interne Rating genauso wie die Bürgschaft einer Person mit weiterem Einkommen.

Aus all diesen Parametern entwickelt das Kreditinstitut u.a. eine Liquiditätsberechnung, die Aufschluss über die nachhaltige Fähigkeit zeigt, die Darlehensraten auch künftig tragen zu können. Insofern ist jedes Kreditvotum eine Einzelfallentscheidung, die von vielen individuellen Faktoren abhängt. Auch vor dem Hintergrund eines langfristig wachsenden Gesundheitsmarktes kann deshalb von einer generellen Kreditklemme bei Apothekern keine Rede sein. Das belegen auch die Zahlen der aktuellen apoBank-Analyse „Apothekengründung 2012“.

Autor

Norbert Steffens, stellvertretender Direktor bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank), Richard-Oskar-Mattern-Straße 6, 40547 Düsseldorf

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