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Fragen aus der Praxis
Spritzen für den Rücken
Verordnungsfähigkeit von NSAR-Injektionen und weiteren Parenteralia
In der Nationalen Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz (NVL) [1] finden wir
die Empfehlung: „Intravenös oder intramuskulär applizierbare
Schmerzmittel, Glucocorticoide und Mischinfusionen sollen für die
Behandlung des akuten und chronischen nichtspezifischen Kreuzschmerzes
nicht angewendet werden.“ Und auch die Fachinformation sagt:
„Diclofenac-Injektionslösung ist nur angezeigt, wenn ein besonders
rascher Wirkungseintritt benötigt wird oder eine Behandlung mit oralen
oder rektalen Darreichungsformen nicht möglich ist. Die Behandlung
sollte hierbei in der Regel auch nur als einmalige Injektion zur
Therapieeinleitung erfolgen.“ [2].
27.02.2014, 00:00 Uhr

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