Fragen aus der Praxis

Spritzen für den Rücken

Verordnungsfähigkeit von NSAR-Injektionen und weiteren Parenteralia

In der Nationalen Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz (NVL) [1] finden wir die Empfehlung: „Intravenös oder intramuskulär applizierbare Schmerzmittel, Glucocorticoide und Mischinfusionen sollen für die Behandlung des akuten und chronischen nichtspezifischen Kreuzschmerzes nicht angewendet werden.“ Und auch die Fachinformation sagt: „Diclofenac-Injektionslösung ist nur angezeigt, wenn ein besonders rascher Wirkungseintritt benötigt wird oder eine Behandlung mit oralen oder rektalen Darreichungsformen nicht möglich ist. Die Behandlung sollte hierbei in der Regel auch nur als einmalige Injektion zur Therapieeinleitung erfolgen.“ [2].

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