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Gesundheitspolitik
Kurioser Streit um Existenz des Masernvirus
Gericht entscheidet: Impfkritiker muss 100.000 Euro zahlen – das Masernvirus existiert nachweislich
Einem Bericht des Südkuriers zufolge legte Bardens insgesamt sechs wissenschaftliche Studien vor, die die Existenz des Masern-Virus belegen sollten. In einer fast vierstündigen Sitzung versuchte das Gericht, mithilfe des Sachverständigen Andreas Podbielski vom Rostocker Institut für medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene, die Frage zu klären, ob die von Bardens eingereichten Publikationen die Existenz des Masern-Virus eindeutig belegen.
Masernvirus existiert
Das Urteil des Sachverständigen sei, so der Südkurier, unmissverständlich gewesen: „Alle sechs Artikel, die vorgelegt wurden, beweisen sowohl die Existenz des Virus als auch seine Erreger-Eigenschaften.“ Dieser Einschätzung folgte dann auch der Vorsitzende Richter als er sein Urteil verkündete: Inhaltlich und formal seien die Kriterien der Auslobung erfüllt worden, daher müsse Impfkritiker Lanka das Preisgeld zahlen.
Streit geht weiter
Lanke, der bereits vor dem Gerichtstermin verkündet haben soll, dass Masern eine psychosomatische Erkrankung seien, an der Menschen mit traumatösen Trennungen erkrankten, bleibt jedoch unbelehrbar und soll angekündigt haben, in Berufung gehen zu wollen. Die Arbeiten entsprächen in seinen Augen nicht dem Stand der Wissenschaft.
Im Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart zeigte man sich mit dem Urteil zufrieden. Wer sich ernsthaft mit den Masern beschäftige, habe keinen Zweifel an der ansteckenden Natur dieser Krankheit. Das sei schon vor über 150 Jahren bekannt gewesen, heißt es in einer Pressemeldung. Seither habe man die Ursache entdeckt und einen wirksamer Impfstoff entwickelt. Die Frage nach der Existenz der Viren auf impfskeptischen Webseiten sei keine Glaubenssache, sondern ein Qualitätsmerkmal für den Umgang mit der Wirklichkeit. |
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