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Gesundheitspolitik
Es könnte, es müsste, vielleicht ...
Polit-Diskussion auf dem DAV-Wirtschaftsforum bleibt vage
„Bekämen wir eine regelmäßige Honorarerhöhung, wäre es der Traum, aber das wollen wir doch gar nicht“, scherzte Becker wohlwissend, dass dies nicht machbar ist. Mit Nachdruck fügte er allerdings hinzu: „Es kann nicht sein, dass wir von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. Daher fordern wir, dass ins Versorgungsstärkungsgesetz aufgenommen wird, das Apothekerhonorar in einem ein- bis zweijährigen Rhythmus zu überprüfen.“ Ebenso müsse der Berechnungsmodus zur Anpassung überprüft werden.
Michael Hennrich, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU, wollte sich allerdings nicht festlegen, ob es gelingt, dieses Ansinnen ins Versorgungsstärkungsgesetz aufzunehmen: „Ich bin kein Anhänger davon, das Fixum zu erhöhen.“ Er könne sich eher vorstellen, beratungsintensive Leistungen besser zu vergüten oder auch Rezeptur und BtM-Dokumentation: „Wenn dann noch was übrig ist für das Fixum, dann gerne.“
Hochpreiser- statt Honorardiskussion
Die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen, Kordula Schulz-Asche, wollte ebenfalls nichts versprechen. Sie sieht schon eher einen Nachholbedarf bei der Honorierung im Pflegebereich. Im Apothekenbereich stelle sich für sie vielmehr die Frage, wie Apotheken in Zukunft mit der Problematik der hochpreisigen Arzneimittel umgehen sollten: „Hier müssen wir rechtzeitig nach Lösungen suchen, wir dürfen nicht warten, bis die ersten Apotheken in die Knie gehen.“ Mit dem in der DAZ beschriebenen Vorschlag, dass Krankenkassen Bürgschaften für die Kostenübernahme hochpreisiger Verordnungen übernehmen, damit Apotheker nicht auf den Kosten sitzen bleiben, könne sie sich anfreunden. Diese Diskussion sei jedenfalls wichtiger als die Gehaltsdiskussion.
Becker beklagte, dass beim Medikationsplan, der mit dem in der Beratung befindlichen eHealth-Gesetz 2016 kommen soll, der Apotheker derzeit außen vor sei. Aber wer außer dem Apotheker könne beispielsweise die OTC-Arzneimittel in den Plan eintragen? Hier sollten Ärzte und Apotheker einen Zugriff auf den Plan haben – beide mit Erlaubnis des Patienten, so der DAV-Chef. Dafür zeigte Hennrich Verständnis: „Der Patient soll entscheiden, ob der Plan beim Arzt oder beim Apotheker angesiedelt ist.“ Auch die anwesenden gesundheitspolitischen Sprecher von den Grünen (Schulz-Asche) und der Linken (Harald Weinberg) sowie der BAK-Präsident sprachen sich dafür aus, beim Medikationsplan beide, Arzt und Apotheker, einzubinden. Kiefer: „Das geht nur in einer Kooperation der Heilberufe.“
Zum Thema Nullretax: Um dieses Thema vom Tisch zu bekommen, so Becker, „werden wir mit dem Spitzenverband der Krankenkassen verhandeln, wie im Gesundheitsstärkungsgesetz vorgesehen. Aber sollte sich kein Ergebnis abzeichnen, werden wir nicht zögern, umgehend die Schiedsstelle anzurufen. Wir versorgen die Patienten ordentlich mit Arzneimitteln und werden wegen lapidaren Formfehlern auf Null retaxiert – das kann’s nicht sein“, zeigte sich der DAV-Chef entschlossen. Hennrich stimmte zu: „Bei Formfehlern darf keine Retaxation auf Null stattfinden.“ Auch Weinberg und Schulz-Asche waren sich einig: „Nullretaxation in diesen Fällen kann man nicht nachvollziehen.“
Apotheker doch ins Präventionsgesetz?
Beim Präventionsgesetz, das sich zurzeit im Entstehungsprozess befindet, werden Apotheker expressis verbis nicht berücksichtigt. Der CDU-Politiker Hennrich stellte dazu klar: „Das Präventionsgesetz hat eine andere Stoßrichtung, es soll generell die Prävention stärken.“ Und Schulz-Asche präzisierte: „Beim Präventionsgesetz geht es um die Primärprävention, hier sind nicht die Akteure für Erkrankungen gefragt, sondern zum Beispiel wie das Essen in Kantinen und Schulen, wie das Essen in der Kita verbessert werden kann. In der jetzigen Ausgestaltung sehe ich hier keinen Platz für Apotheker. Es geht um eine Verbesserung von Lebenswelten.“ Becker warf ein, dass Apotheker mit Diabetes- und Impf-Checks durchaus präventiv zu einer Verbesserung der Lebenswelten beitragen könnten. Und so meinte Hennrich: „Hier kann sich im Gesetzgebungsverfahren für Apotheker noch etwas ändern.“ |
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