Keine Rezepte im Edeka

Gericht untersagt Sammelstelle im Supermarkt

BERLIN (jz) | Rezeptsammelstellen haben in Lebensmittelmärkten nichts zu suchen. Sie verstoßen gegen die Apothekenbetriebsordnung, wie das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem aktuellen Urteil klarstellt. Konkret ging es im Verfahren um eine Apothekerin aus Herne, die eine solche im Eingangsbereich eines Edeka-Marktes aufgestellt hatte – ohne entsprechende Genehmigung. Per einstweiliger Verfügung untersagten die Richter ihr am 12. Mai das Unterhalten und Bewerben ihrer Rezeptsammelstelle (Az. 4 U 53/15). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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