Gesundheitspolitik

ABDA verzichtet

Unterstützung bei EuGH-Verfahren nicht erwünscht

NEUSS (wes) | Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird überprüft, ob die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken gelten darf. Der Hintergrund sind die Rezept-Rabatte der auf diesem Gebiet notorischen Versandapotheke DocMorris. Die ABDA ist in das Verfahren involviert – Unterstützung von der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), die schon zahlreiche Prozesse gegen DocMorris gewonnen hat, lehnt sie aber ab.

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf klagt die Wettbewerbszentrale gegen die Deutsche Parkinsonvereinigung, weil sie bei ihren Mitgliedern für Boni bei der holländischen Versandapotheke geworben hat. Der zuständige Senat legte kürzlich überraschenderweise dem EuGH die Frage vor, ob die deutsche Preisbindungsklausel – die auch dafür sorgt, dass für den Versand von Rx-Arzneimitteln aus dem Ausland nach Deutschland das Boni-Verbot gilt – mit europäischem Recht vereinbar ist. Und so ist ein Thema, das in Deutschland eigentlich durch den Gemeinsamen Senat der Bundesgerichte, den Bundesgerichtshof sowie ein eigenes Gesetz geklärt schien, plötzlich wieder im Fluss.

ABDA verzichtet auf AKNR-Expertise

Auf der Delegiertenversammlung der AKNR in Neuss hat dieses Verfahren nun auch noch einen „innenpolitischen“ Aspekt gewonnen. Die Justiziarin der Kammer Nordrhein, Dr. Bettina Mecking, berichtete dort gestern, dass die ABDA sich nun in das Verfahren eingeschaltet habe. Auf die Expertise der Rechtsabteilung der Kammer Nordrhein – immerhin durch zahlreiche erfolgreiche (!) Verfahren gegen DocMorris gestählt – meine Berlin dabei aber offenbar verzichten zu können. Zumindest seien mehrere Angebote zum Erfahrungsaustausch von der ABDA ausgeschlagen worden.

Telefonat statt Runder Tisch

Statt des von Mecking vorgeschlagenen Runden Tisches habe es eine Telefonkonferenz – unter anderem mit ABDA-Justiziar Lutz Tisch – gegeben. Die AKNR habe stets wettbewerbsrechtliche Verfahren gegen DocMorris geführt, das jetzige EuGH-Verfahren sei jedoch rein europarechtlich. Dazu habe die ABDA ein umfangreiches Gutachten vorliegen. An diesem, so Mecking, habe sie nicht zuletzt in Hinblick auf ihre eigenen Auseinandersetzungen mit DocMorris großes Interesse. Alleine, man wolle es ihr nicht geben.

Kein Kommentar

Über die Auffassung der ABDA-Rechtsabteilung, die Vorlage beim EuGH, die ja aus einem Wettbewerbsverfahren stammt, habe ­keinerlei wettbewerbsrechtliche Aspekte, könnten erfahrene Juristen nur müde lächeln, meint Mecking. Die Einschätzung aus Berlin, die Apothekerkammer Nordrhein könne zum EuGH-Verfahren nichts beitragen, kommentierte Mecking dagegen mit den Worten: „Das lasse ich jetzt mal unkommentiert. Das kommentiert sich selber …“ |

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