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- AZ 28/2015
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Gesundheitspolitik
Abmahn-Anwalt verklagt
„Brücken-Apotheker“ Wagner verstorben
Im April hatte die Stuttgarter Kanzlei Oppenländer für apotheken.de, eine Tochter des Deutschen Apotheker Verlags, Zivilklage beim zuständigen Landgericht München II eingereicht. In der Klagschrift werden Schadensersatzansprüche im sechsstelligen Eurobereich geltend gemacht. Aus Sicht von Oppenländer-Rechtsanwalt Dr. Timo Kieser waren die Abmahnungen von Wagner und Becker offensichtlich rechtsmissbräuchlich.
Nach der Abmahnwelle hatte sich apotheken.de bereit erklärt, die rechtlichen Interessen seiner Kunden gegenüber Wagner/Becker wahrzunehmen. Tatsächlich musste letzten Endes keiner der abgemahnten apotheken.de-Kunden Zahlungen an das dubiose Duo leisten. Später übertrugen die abmahngeschädigten Apothekenleiter ihrerseits bestehende Schadensersatzansprüche gegen Becker/Wagner auf apotheken.de. Diese Ansprüche werden jetzt von apotheken.de vor dem Landgericht München II geltend gemacht.
Allerdings konnte die Klage gegen Wagner nicht mehr zugestellt werden – er war wenige Tage zuvor verstorben. Schon im Dezember hatte DAZ-Herausgeber Peter Ditzel Wagner nach einem Besuch in dessen Schwäbisch-Haller Brücken-Apotheke als „kränklich“ beschrieben. Wie es heißt, war Wagner an Krebs erkrankt.
Offene Fragen
Wann das gerichtliche Verfahren im Hinblick auf den Tod Wagners nunmehr fortgesetzt wird, ist derzeit noch offen. Prozessual tritt im Falle des Todes einer Partei eine Unterbrechung des Verfahrens ein, bis die Rechtsnachfolger bzw. Erben des Beklagten bekannt sind. Dies kann dauern. Rechtsanwalt Kieser hat deshalb bei Gericht beantragt, die Verfahren gegen Wagner und Rechtsanwalt Becker zu trennen. Bei einer Verurteilung müsste der windige Abmahn-Anwalt aus Leipzig nämlich den Schadensersatz auch allein in voller Höhe begleichen. Ob er dazu aktuell in der Lage ist, steht freilich in den Sternen.
Strafanzeige erstattet
Gegen Becker wurden bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zudem mehrere Strafanzeigen wegen versuchten Betrugs, versuchter Nötigung und versuchter Gebührenüberhebung erstattet. Auch die zuständige Rechtsanwaltskammer ist in den „Fall Becker“ involviert. |
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