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Gesundheitspolitik
In der Regel regeln Regeln gut?
Über „goldene“ Finanzierungsregeln
Der Apotheken-Ökonom
Im ersten Semester BWL lernt man, dass es im Bereich der Finanzierung drei wichtige Regeln gibt. Diese werden bisweilen etwas belächelt, da sie sehr mechanisch wirken und manchem banal vorkommen. Mitnichten! Würden diese Regeln immer befolgt, wäre manche Investition zu Recht nicht getätigt worden.
Zunächst gibt es die vertikale Kapitalstrukturregel. Der Zusatz vertikal ergibt sich aus der Betrachtung der Positionen auf der Passivseite einer Bilanz, also der Seite der Mittelherkunft. Man betrachtet das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital. Von „sehr empfehlenswert“ wird dann gesprochen, wenn das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital 1:1 beträgt oder das Eigenkapital sogar überwiegt. Das heißt, von einem Investitionsvolumen von z. B. 1.000.000 Euro kommt mindestens die Hälfte aus der eigenen Tasche. Dann ist für den Fremdkapitalgeber sichergestellt, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners selbst bei einer dann niedrigeren Bewertung des Investitionsobjekts immer noch hinreichend Substanz vorhanden ist, um den Kredit zu besichern. Als „solide“ wird ein Verhältnis von 1:2 bezeichnet, also auf ein Drittel Eigenkapital kommen zwei Drittel Fremdkapital. Es müsste schon eine beträchtliche Wertminderung einsetzen, dass das Fremdkapital nicht durch das Investitionsobjekt abgesichert wäre. Als „gerade noch zulässig“ wird ein Verhältnis 1:3 betrachtet. Im obigen Beispiel würden 250.000 Euro aus eigener Tasche beigesteuert und 750.000 Euro fremdfinanziert. Es kann durchaus Fälle geben, bei denen ein Objekt eine entsprechende Wertminderung erfährt und Teile dann nur durch ein solches Verhältnis noch besichert wären. Mit anderen Worten: Finanzierungen, die einen geringeren Eigenkapitalanteil als 25 Prozent haben, müssen als ausgesprochen riskant angesehen werden. Allerdings sollte differenziert werden, was finanziert wird. Immobilien sind sicher anders zu bewerten als Maschinen oder Anlagen. Doch selbst bei Immobilien hat zuletzt die Immobilienblase in den USA gezeigt, dass überhitzte Preise plötzlich nicht mehr gelten und zu hohe Fremdkapitalanteile dann zum Bumerang werden können.
Umso wichtiger ist es, dass die zweite Finanzierungsregel eingehalten wird: die goldene Bankregel, auch goldene Finanzierungsregel genannt. Diese besagt, dass man langfristige Investitionen nur mit langfristigen Geldern finanzieren soll und nur für kurzfristige Investitionen auch kurzfristig angelegte Gelder genutzt werden dürfen. Aus Sicht einer Bank bedeutet dies, dass diese nur dann Fremdkapital für eine langfristige Finanzierung bereitstellen kann, wenn dies aus langfristigen Anlagen heraus geschieht. Die Verwendung von Geldern von Girokonten ist dafür unbrauchbar, vereinfacht dargestellt. Diese sogenannte Mittelkongruenz leuchtet ein. Aber in der Not oder wenn ein besonders lukratives Geschäft lockt, wird die goldene Bankregel doch missachtet. Mit möglicherweise schwierigen Konsequenzen, denn wenn auch noch der Fremdkapitalgeber für andere zahlungsunfähig wird, entsteht aus einer falschen Finanzierung ein ganzer Flächenbrand. Man muss auch an dieser Stelle das Beispiel der Immobilien- und Wirtschaftskrise aus den USA anführen.
Schließlich gibt es noch die goldene Bilanzregel, die ebenfalls zu den horizontalen Regeln gehört, da sie Aktiv- und Passivseite einer Bilanz miteinander verknüpft. Dabei wird der sogenannte Anlagendeckungsgrad betrachtet. Auch hier existieren drei Anlagendeckungsgrade, wobei die Regel aussagt, dass das Anlagevermögen und damit langfristig gebundenes Kapital am besten durch Eigenkapital gedeckt sein sollte – gegebenenfalls kann auch langfristiges Fremdkapital mit eingerechnet werden.
Befolgt man alle drei Regeln, sind Finanzierungen gesichert. Man mag darüber schmunzeln, aber wenn das höchste Ziel eines Unternehmens dessen Fortbestand ist, sei es weil eigene Nachkommen übernehmen, sei es weil man möglichst gewinnbringend verkaufen möchte, sollten die Finanzierungen geregelt sein. Am besten durch bewährte Regeln. |
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