Gesundheitspolitik

eGK für Asylbewerber

Rheinland-Pfalz prüft – BMG will Erleichterungen

BERLIN (ks) | Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hätte sie gerne: die Gesundheitskarte für Asylsuchende ab deren Verteilung auf die Kommunen – und zwar bundesweit. Doch nach dem jüngst beschlossenen „Maßnahmenkatalog zur Asylpolitik“ der Unionsfraktion ist ihre Hoffnung auf eine zeitnahe Gesetzesänderung auf Bundesebene gering.

Diesen Mittwoch trifft sich Bätzing-Lichtenthäler mit Spitzenvertretern der gesetzlichen Krankenkassen, der Landkreise und kreisfreien Städte sowie weiteren Akteuren des Gesundheitswesens. Es sollen die Möglichkeiten zur Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende in Rheinland-Pfalz – oder Alternativen hierzu – diskutiert werden. Da die Ministerin von der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode keine Änderung des Sozialgesetzbuchs V mehr erwartet, sucht sie den Schulterschluss mit den Kommunen. Derzeit stellen in Rheinland-Pfalz die Sozialämter berechtigten Asylbewerbern Behandlungsscheine aus, mit denen diese Hausärzte aufsuchen können und von dort gegebenenfalls an Fachärzte überwiesen werden können. Den Rahmen gibt das Asylbewerberleistungsgesetz vor. Bätzing-Lichtenthäler möchte mit der Gesundheitskarte für Asylbewerber die Sozialämter entlasten und einen diskriminierungsfreien und unbürokratischen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung gewährleisten. Sie hat sich nun Nordrhein-Westfalen zum Vorbild genommen, das nach Hamburg und Bremen als erstes Flächenland die Gesundheitskarte für Asylsuchende einführen will. Auch Berlin und Brandenburg wollen nachziehen. Grundlage der Gesundheitskarte in NRW ist eine Rahmenvereinbarung mit Krankenkassen und Kommunen. An dieser will sich wohl auch Rheinland-Pfalz orientieren.

Ganz untätig bleiben will die Bundesregierung aber nicht. Laut einer Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums wird die medizinische Versorgung beim für den 24. September anberaumten Gipfel von Bund und Ländern zur Flüchtlingsproblematik als Teil eines zu schnürenden Gesamtpaketes eine Rolle spielen. Auch wenn es keine Einigung auf eine bundeseinheitliche Karte für Asylbewerber geben wird – etwas leichter kann man es den Ländern, die sie wollen, doch machen. Denkbar ist etwa ein Kontrahierungszwang für Krankenkassen und Kommunen bei Rahmenverträgen. |

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